Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung wird wie folgt Bericht erstattet:

 

Die seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt eingegangenen Bürgeranträge werden ausschließlich im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt und in den Bezirksvertretungen beraten.