Herr Stadt Kämmerer Molitor weist daraufhin, dass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreis- und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen vom 09.07.2021 den Kreisen und kreisfreien Städten NRW eine Festbetragsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung auf 210.000, € für 36 Monate für eine befristete Stelle „Mobilfunkkoordination“ ermöglicht.
Die Verwaltung wird die Förderung einer entsprechenden befristeten Stelle in Anspruch nehmen und diese Stelle im FB 04 – Digitalisierung einrichten.
Sobald diese Stelle eingerichtet ist, wird diese Person sich der Umsetzung des vorgenannten Antrages widmen, sofern der Antrag im Rat eine Mehrheit findet.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Antrag
- einstimmig -