Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz als Gemeinde-/Anliegerstraßen für die

 

1.    Görlitzer Straße (östlich Feldstraße),

2.    Breslauer Straße und

3.    Stettiner Straße.


- einstimmig -