Beschluss:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt zur rechtlichen
Klarstellung die Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz als
Gemeinde-/Anliegerstraßen für die
1. Görlitzer
Straße (östlich Feldstraße),
2. Breslauer
Straße und
3. Stettiner
Straße.
- einstimmig -