Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Tagesordnungspunkte zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 30/III „Alkenrath - Kita zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Teich“ mit 11.1, Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2022 zur Vorlage Nr. 2021/1186, Antrag Nr. 2022/1347 und mit 11.2, Verwaltungsvorlage, Beschluss über die öffentliche Auslegung, Vorlage Nr. 2021/1186, werden gemeinsam beraten.

 

Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) erläutert den Antrag ihrer Fraktion (Antrag Nr. 2022/1347). Die durch die Corona-Pandemie entfallene Bürgerinformation muss nach Ansicht der CDU-Fraktion nachgeholt werden.

 

Herr Hüther (SPD) berichtet aus der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 03.02.2022. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III ist dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen vom 24.01.2022 nicht beigetreten, da durch die Bezirksvertretung ebenfalls das Erfordernis einer nachgeholten Bürgerinformation gesehen wurde.

 

Herr Lange (Vorhabenträger) erläutert, dass er das betreute Wohnen aus wirtschaftlichen Erwägungen nur dann darstellen kann, wenn eine 7-Geschossigkeit ermöglicht wird. Die durch die Anwohnenden befürchteten Mehrverkehre wären nach Ansicht von Herrn Lange (Vorhabenträger) bei einer 5-geschossigen reinen Wohnnutzung auch wesentlich höher.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert das Verfahren sowie den aktuellen Verfahrensstand. Das Bebauungsplanverfahren ist ein sehr offenes, transparentes und sehr demokratisches Verfahren, so Frau Beigeordnete Deppe; die Auffassung der Bürgerschaft in diesem Verfahren ist allen Beteiligten durch die frühzeitige Bürgerbeteiligung bereits bekannt. Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass der Blick der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Geschossigkeit ein anderer sei, als die Beurteilung der Verwaltung in Bezug auf die dringend benötigte Kita und die Nutzung des betreuten Wohnens. Frau Beigeordnete Deppe fordert die Politik auf, die nun erforderliche Abwägung im Verfahren zu vollziehen.

 

Herr Karl (61) ergänzt, dass in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bereits sehr detaillierte Unterlagen für eine Information der Öffentlichkeit vorgelegen haben; viele Regelungen können in diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch noch über die Verträge mit dem Investor im weiteren Verfahren erfolgen.

 

Herr Frohloff (SPD) stellt dar, dass seine Fraktion keinen Widerspruch zwischen einer Zustimmung zum Änderungsantrag und zur Vorlage erkennen kann. Die Verwaltung muss, so die Forderung von Herrn Frohloff (SPD), die Informationsveranstaltung innerhalb der vorgegebenen Frist durchführen.

 

Frau Beigeordnete Deppe schlägt als Alternative vor, dass die Politik die Informationsveranstaltung mit Unterstützung der Verwaltung organisiert.

 

Herr Pathe (Klimaliste Leverkusen) beantragt zur Geschäftsordnung ein Ende der Debatte. Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hält eine Gegenrede zum Ende der Debatte.

 

Rh. Schönberger (CDU) lässt über den Antrag auf Ende der Debatte abstimmen:

 

dafür:           6  (4 SPD, 1 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:  10  (4 CDU, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP)

 

Rh. Schönberger (CDU) stellt fest, dass somit weiter debattiert wird.

 

Herr Frohloff (SPD) fordert im Rahmen der sich anschließenden weiteren Diskussion die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte in der vorliegenden Form.

 

Rh. Schönberger (CDU) lässt sodann über den Antrag Nr. 2022/1347 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Das Baudezernat wird beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung - z.B. in hybrider Form - unter fachlicher Federführung des Fachbereichs Bauplanung zu dem Bebauungsplan Alkenrath – Kita und Seniorenwohnungen zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Weiher (Vorlage Nr. 2021/1186) durchzuführen.

 

dafür:         10  (4 CDU, 4 SPD, 1 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:     6  (3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP)

 

Anschließend lässt Rh. Schönberger (CDU) den Ausschuss zur Vorlage Nr. 2021/1186 abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen (Anlagen 6.1 und 6.2 zur Vorlage) wird gefolgt.

 

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 30/III "Alkenrath – Kita zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Teich" (Anlage 3 zur Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 5 zur Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

3.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich zu beteiligen.

 

 

dafür:         12  (4 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:     4  (CDU)

 

 

Damit sind beide Tagesordnungspunkte beschlossen. Ein Beitrittsbeschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zur Vorlage Nr. 2021/1186 ist nicht mehr erforderlich, da die Bezirksvertretung in der Sitzung des vorangegangenen Turnus vorberaten hat.

 

Rh. Schönberger (CDU) stellt fest, dass durch die beiden Beschlüsse nunmehr eine schwierige Gemengelage entstanden ist und die Verwaltung jetzt schnellstmöglich und innerhalb der Beteiligungsfrist die beschlossene Bürgerinformation nachholen muss.