Beschluss:
1. Über die während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 16 (LNatSchG NRW) (Äußerungen I/B und I/C)
vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 4 zur
Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vonseiten der Öffentlichkeit ist keine Äußerung zur 2. Änderung des Landschaftsplanes im Stadtteil Alkenrath, Bereich Schlosspark Morsbroich, eingegangen.
I/B Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Telekom
I/B 2: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG
I/B 3: LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland
I/B 4: LVR-Amt
Denkmalpflege im Rheinland
I/B 5: NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt
u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU
Landesgem. Naturschutz und Umwelt
I/C Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe
I/C 1: Fachbereich 32 - Umwelt
I/C 2: Fachbereich
37 - Feuerwehr Abt. 372 - Gefahrenvorbeugung
I/C 3: Fachbereich 63 - Bauaufsicht - Untere Denkmalbehörde
2. Die 2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ (Anlage 5 zur Niederschrift) einschließlich Begründung und Umweltbericht (Anlage 6 zur Niederschrift) wird in der vorliegenden
Fassung als Entwurf beschlossen.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 17 LNatSchG NRW an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 2. Änderung des Landschaftsplans „Schlosspark Morsbroich“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
dafür: 45 (14 CDU, 11 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 parteilos)
dagegen: 1 (DIE LINKE)
Enth.: 1 (Klimaliste Leverkusen)