Beschluss:

 

1.     Die zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Vorbereitung bzw. bereits in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen der Verwaltung werden gemäß den Ausführungen in der Begründung der Vorlage zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig weitere Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Stadtgebiet von Leverkusen zu prüfen und die zur Realisierung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

 

2.     Die Verwaltung wird ergänzend beauftragt, in ständigem Austausch und Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften, Investoren und Privatpersonen die Nutzung von Wohnungen und Gebäuden zur Unterbringung von Geflüchteten zu prüfen und hierfür notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

 

3.     Im Hinblick auf die Unterbringung von Geflüchteten wird weiterhin am Verfahren des „Leverkusener Modells“ festgehalten.

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen, um auf dem Gelände des ehemaligen Freibades Auermühle die Aufstellung von Zelten/Containern zur Unterbringung von bis zu 500 Geflüchteten zu realisieren und hierzu die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) umsetzungsreif zu verhandeln.

 

5.     Die Verwaltung wird beauftragt, am Standort Heinrich-Lübke-Straße 142 vorübergehend ca. 160 Geflüchtete unterzubringen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Abstimmungen mit der WGL durchzuführen.

 

6.     Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Aldegundis auf deren Grundstück in Rheindorf-Süd, Aldegundisstraße, Maßnahmen zur Errichtung einer zweigeschossigen Containeranlage für ca. 80-90 Personen zu treffen.

 

7.     Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten in städtischen Turnhallen, zunächst für die Sporthallen Heinrich-Brüning-Straße (ca. 300/400 Personen) und Görresstraße (ca. 56 Personen), zu ergreifen und kurzfristig Alternativen für den Schul- und Vereinssport zu prüfen.

 

8.     Die erforderlichen Finanzmittel sind bereitzustellen. Zu erforderlichen Vergabeentscheidungen erfolgen flankierend bzw. nachrichtlich Einzelvorlagen, die ggfs. aus Zeitgründen per Dringlichkeitsentscheidungen gefasst werden müssen.


dafür:         41  (12 CDU, 11 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)

Enth.:           4  (3 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)