Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Verkehrsflächen:

 

1.    Weißdornweg als Gemeinde-/Anliegerweg,

2.    Eintrachtstraße (zwischen Am Kühnsbusch und gleichnamigen Baugebiet) als Gemeinde-/Anliegerstraße,

3.    Eintrachtstraße (vom Hauptzug bis Weißdornweg) als Gemeinde-/
Anliegerweg,

4.    Weg vom Weißdornweg zur Grünanlage als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

5.    Weg vom Weißdornweg zur Heinrich-Lübke-Straße als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.


- einstimmig -