Beschluss:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6
Straßen- und Wegegesetz für folgende Verkehrsflächen:
1. Weißdornweg
als Gemeinde-/Anliegerweg,
2. Eintrachtstraße
(zwischen Am Kühnsbusch und gleichnamigen Baugebiet) als
Gemeinde-/Anliegerstraße,
3. Eintrachtstraße
(vom Hauptzug bis Weißdornweg) als Gemeinde-/
Anliegerweg,
4. Weg
vom Weißdornweg zur Grünanlage als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf
den Fußgängerverkehr,
5. Weg
vom Weißdornweg zur Heinrich-Lübke-Straße als sonstige öffentliche Straße,
beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
- einstimmig -