Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der notwendigen Fällung zweier Traubenkirschen an der Steinbücheler Straße zu.

 

Leverkusen, 06.04.2022

 

gezeichnet:

Schönberger                                                                  Pockrand

Bezirksbürgermeister                                                    stv. Bezirksbürgermeister“


- einstimmig -