Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt,
beschließen die
Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der notwendigen Fällung zweier Traubenkirschen an der Steinbücheler Straße zu.
Leverkusen, 06.04.2022
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister stv. Bezirksbürgermeister“
- einstimmig -