Nachtrag: 06.05.2022

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Rh. Scholz (CDU) erläutert den Antrag und weist darauf hin, dass durch das Füttern der Tauben und liegengebliebene Futterreste Ratten angelockt werden könnten.

 

Herr Schmidt (36) erläutert, dass Tauben nach § 2 a der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen nicht gefüttert werden dürfen. Diese Ordnungswidrigkeit kann bei Verstoß gegen das Gebot nach § 18 Absatz 2 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Nummer 1 der zuvor genannten Verordnung mit einer Geldbuße von bis zu 500 € bestraft werden. Herr Schmidt (36) regt an, laminierte DIN A3 Schilder vorrübergehend am Königsberger Platz aufzuhängen, die nach einiger Zeit auch an anderer Stelle eingesetzt werden können. Eine feste Beschilderung hält Herr Schmidt (36) für wirkungslos und zu kostenintensiv und rät davon ab. Zudem stellt Herr Schmidt (36) eine vorübergehend verstärkte Kontrolle des Platzes durch den Kommunalen Ordnungsdienst in Aussicht.

 

Beschluss:

 

Im Bereich des gesamten Königsberger Platzes zwischen der Elbestraße und der Memelstraße werden zeitweise an verschiedenen Stellen laminierte DIN A3 Schilder aufgestellt, die auf das Verbot der Taubenfütterung inklusive der vorgesehenen Ordnungsstrafe bei Zuwiderhandlung hinweisen.

 

- einstimmig -