Nachtrag: 06.05.2022

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Die Tagesordnungspunkte 5.1 (Bürgerantrag Nr. 2022/1506) und 5.2 (Antrag Nr. 2021/1260) werden gemeinsam beraten.

 

Herr Bezirksbürgermeister Schönberger lässt über den Antrag auf Rederecht von Herrn Wollenhaupt, Antragsteller des Bürgerantrags Nr. 2022/1506, abstimmen:

 

dafür:           6  (2 CDU, 3 SPD, 1 FDP)

Enth.:           3  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Herr Pockrand (SPD) beantragt, den Bürgerantrag Nr. 2022/1506 als Prüfauftrag an die Verwaltung umzuformulieren und den Antrag Nr. 2021/1260 abzulehnen.

 

Anschließend erläutert Herr Wollenhaupt seinen Bürgerantrag. Er ändert seinen Bürgerantrag dahingehend ab, dass die Errichtung eines Hallenbads in die Planung des Auermühlenareals nach Prüfung durch die Verwaltung einbezogen wird.

 

Herr Vennemann (FDP) weist darauf hin, dass die in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführte Tragfähigkeitsuntersuchung zur Weiterentwicklung des Geländes Auermühle zur Vorlage Nr. 2014/0250 seinerzeit vom Rat beschlossen wurde und bittet den Antragsteller, den Bürgerantrag Nr. 2022/1506 zurückzuziehen.

 

Herr Hüther (SPD) regt an, zusätzlich zu den sechs Aspekten, die bei der Erarbeitung der Tragfähigkeitsstudie untersucht wurden, die Errichtung eines Hallenbades aufzunehmen.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weist darauf hin, dass in der Vergangenheit eine Bürgerinitiative den Betrieb eines Freibads auf dem Auermühlenareal gefordert hat. Der Forderung wurde laut Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) jedoch nicht entsprochen, da die Betriebskosten für eine Freibadnutzung nicht finanziert werden konnten.

 

Herr Scholz (SPL) erläutert, dass der Freibadbetrieb von einer Hallenbadnutzung zu unterscheiden ist, da ein Freibad lediglich 3 Monate im Jahr geöffnet hat. Ein Freibadbetrieb wird vom Sportpark Leverkusen wegen Unwirtschaftlichkeit abgelehnt.

 

Frau Weber (01) empfiehlt, dass zunächst ein Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen wird, den Bedarf an Schwimmunterrichtszeiten zu untersuchen.

 

Es schließt sich eine weitere Diskussion über den Zeitpunkt dieser Prüfung an.

 

Abschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Schönberger über den Bürgerantrag Nr. 2022/1506 in final abgeänderter Fassung abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Vor Aufnahme der weiteren Planungen des Geländes Auermühle soll der Bedarf an Schwimmbadplätzen in Leverkusen, insbesondere im Stadtbezirk III, geprüft werden.

Sollte ein Bedarf festgestellt werden, soll bei den Überlegungen zu der künftigen Nutzung des Geländes Auermühle die Prüfung der Errichtung eines Hallenbades berücksichtigt werden.

 

dafür:           5  (2 CDU, 3 SPD)

Enth.:           4  (3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)

 

Abschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Schönberger über den Antrag Nr. 2021/1260 abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

- einstimmig dagegen -

 

Herr Wollenhaupt (CDU) hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkte 5.1 (Bürgerantrag Nr. 2022/1506) und 5.2 (Antrag Nr. 2021/1260) nicht teilgenommen.