Nachtrag: 25.05.2022

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Im zweiten Halbjahr 2022 wird die nachfolgend aufgeführte städtische Förderung, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III fällt, gewährt:

 

44. EJS – Evangelische Jugend Schlebusch / Andreas Zündorf

„Mitmach-Zauberer beim Kindersommer“                                                   250,00 €

 

Die Höhe der gewährten Projektförderung beträgt 250,00 €.

 

2.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus den Fördermitteln für das 2. Halbjahr von insgesamt 101.712,66 € nach Abzug der unter Beschlusspunkt 1 der Vorlage vorgesehenen Projektförderungen in Höhe von 60.115 € Restmittel in Höhe von 41.597 € (gerundet) verbleiben, die gemäß Empfehlung der Jury für den Fördertopf „Spontane kulturelle Projekte“ zur Verfügung gestellt werden.

 


Beschluss:

 

1.    Im zweiten Halbjahr 2022 wird die nachfolgend aufgeführte städtische Förderung, die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III fällt, gewährt:

 

44. EJS – Evangelische Jugend Schlebusch / Andreas Zündorf

„Mitmach-Zauberer beim Kindersommer“                                                   250,00 €

 

Die Höhe der gewährten Projektförderung beträgt 250,00 €.

 

2.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus den Fördermitteln für das 2. Halbjahr von insgesamt 101.712,66 € nach Abzug der unter Beschlusspunkt 1 der Vorlage vorgesehenen Projektförderungen in Höhe von 60.115 € Restmittel in Höhe von 41.597 € (gerundet) verbleiben, die gemäß Empfehlung der Jury für den Fördertopf „Spontane kulturelle Projekte“ zur Verfügung gestellt werden.

 


- einstimmig -