Herr Schmitz (66) führt erneut aus, dass bei jeder Überprüfung von Straßen im Einzelfall die jeweiligen Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr geprüft werden. Oft sind Straßenquerschnitte und bestehende Bäume im Weg, so dass eine grundsätzliche Forderung nach eigenständigen Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet nicht möglich ist.

 

Aufgrund dieser Stellungnahme der Verwaltung beantragt Rh. Pott (OP), die Anträge Nrn. 2022/1508 und 2022/1528 für erledigt zu erklären.

 

Dem stimmt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II einstimmig zu.