Nachtrag: 25.05.2022

Herr Greger (01) führt in die Thematik ein. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung vom 03.06.2019 zur Vorlage Nr. 2019/2879 „Instandsetzungsprogramm 2019 von Verkehrsflächen in wassergebundener Bauweise“ den folgenden Beschluss gefasst:

 

„1. In 2019 sollen nur die Gefahrenstellen auf dem Wirtschaftsweg zwischen der Straße Voigtslach und der Elbestraße so kostengünstig wie möglich beseitigt werden. Die von der Verwaltung vorgeschlagene konsumtive Instandsetzung in wassergebundener Bauweise erfolgt nicht.

 

2. Für das Jahr 2020 werden der investive Ausbau dieses Weges in asphaltierter Bauweise vorgesehen und die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen seitens der Verwaltung angemeldet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizei Leverkusen Kontakt aufzunehmen, damit regelmäßige Kontrollen auf dem vorgenannten Weg auf Hitdorfer Seite durchgeführt werden, um das unerlaubte Befahren des Weges durch Pkw zu unterbinden.“

 

Im Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat Nr. 6 vom 17.06.2021 (Seiten 211 – 213) hat die Verwaltung berichtet, dass eine Sanierung des Weges in Asphaltbauweise als Neubau zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang wäre eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserversickerung (baulich) sicherzustellen. Die vorhandene Wegebreite weist zudem nicht die für einen Neubau nach Regelwerk erforderliche Breite von 6,50 m auf, sodass ein Neubau in Asphaltbauweise ohne Grunderwerb nicht realisiert werden kann.

 

Für die seinerzeit beschlossene Wegesanierung ist durch die Verwaltung ein Einplanungsantrag für Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln gestellt worden. Obwohl bisher kein Finanzierungsantrag gestellt wurde, ist die Maßnahme durch den Fördergeber versehentlich bereits in das Förderprogramm aufgenommen worden. Ein Förderbescheid wird allerdings bis auf Weiteres nicht erteilt. Die Aufnahme in das Programm ist jedoch kein Nachteil. Sobald die Voraussetzungen vorliegen, kann ein Finanzierungsantrag gestellt und gegebenenfalls unterjährig ein Förderbescheid erfolgen.  

Herr Greger (01) zeigt die folgenden drei möglichen Lösungsansätze für die Instandsetzung des Wirtschaftsweges zwischen der Straße Voigtslach und der Elbestraße („Hundsecke“) auf:

 

1. Instandsetzung in wassergebundener Decke im Bestand

Diese Variante wäre am schnellsten umzusetzen und hätte die geringsten Kosten zur Folge, widerspricht aber dem damaligen in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I gefassten Beschluss vom 03.06.2019 zur Vorlage Nr. 2019/2879, da eine Asphaltbauweise erwünscht war.

 

2. Neubau in Asphaltbauweise gemäß Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I

Diese mögliche Variante erfordert einen hohen Planungs- und Zeitaufwand. Um die erforderliche Wegbreite von 6,50 m zu erreichen, müsste die Verwaltung versuchen, zahlreiche Grundstücksteile, die entlang des Wirtschaftsweges verlaufen, zu erwerben. Ohne den erforderlichen Grundstückserwerb ist die Instandsetzung des Wirtschaftsweges in Asphaltbauweise nicht umsetzbar. Der Grundstückserwerb wird als aufwendig und ggf. nicht erfolgsversprechend beurteilt.

 

3. Instandsetzung im Bestand in wassergebundener Decke, allerdings mit Wegebaumaterial analog dem Mühlengraben in Bürrig (mit Polymergemisch)

Diese Alternative ist ohne zusätzlichen Grunderwerb umsetzbar. Laut Herstellerbeschreibung besitzt diese Art von wassergebundener Decke eine höhere Tragfähigkeit als die Variante 1, damit sollte eine längere Haltbarkeit einhergehen.

 

Rh. Scholz (CDU) rät von einer Erneuerung der Straßenoberfläche in klassischer wassergebundener Bauweise nach Variante 1 ab und ergänzt, dass die Erneuerung des Weges nur dauerhaften Bestand haben kann, wenn die illegale Nutzung durch PKW unterbunden wird.

 

Frau Laurenz (36) stellt in Aussicht, dass die Installation einer transpondergesteuerten Schranke, die neben Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nur noch dem landwirtschaftlichen Verkehr einen Zugang ermöglicht, geprüft werden kann.

 

Herr Bartels (FDP) hält die Variante 3 in wassergebundener Bauweise mit Polymergemisch für begrüßenswert.

 

Nach einer weiteren Diskussion fasst Herr Greger (01) die wesentlichen Änderungen bezüglich des damaligen Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in einem neuen Beschlussentwurf zusammen, über den Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova sodann abstimmen lässt.

 

Beschluss:

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 03.06.2019 zur Vorlage Nr. 2019/2879 „Instandsetzungsprogramm 2019 von Verkehrsflächen in wassergebundener Bauweise“ wird wie folgt abgeändert.

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung, den Wirtschaftsweg zwischen der Straße Voigtslach und der Elbestraße in wassergebundener Bauweise mit dem Polymergemisch, dass auch in dem Weg am Mühlengraben in Bürrig verarbeitet wurde, instand zu setzen und auszubauen.  

 

2. Für die vorgenannte Maßnahme ist schnellstmöglich ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen, um die in Aussicht gestellten Fördermittel zu erhalten.

 

3. Die Kontrollen, um das unerlaubte Befahren des Weges durch Pkw zu unterbinden, werden fortgeführt. Um die illegale Nutzung des Wirtschaftsweges zu unterbinden, wird die Installation einer transpondergesteuerten Schranke geprüft, die landwirtschaftlichen Verkehr zulässt sowie eine Zuwegung für Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern enthält.

 

- einstimmig -