Der Antragsteller beantragt - wie auch in der Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss am 01.03.10 beschlossen – die Vertagung des Antrags in den nächsten Turnus.
Dies wird einstimmig beschlossen.
Der Antragsteller beantragt - wie auch in der Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss am 01.03.10 beschlossen – die Vertagung des Antrags in den nächsten Turnus.
Dies wird einstimmig beschlossen.