Beschluss: zurückgezogen

Herr Soelau (Fachbereich Schulen) gibt für die Verwaltung folgende Stellungnahme ab:

 

-          Der Schulhof wurde mit erheblichen Finanzmitteln als Spielfläche mit Spielgeräten und Bewegungselementen gestaltet.

-          Der Schulhof der GGS Dönhoffstr. ist zum einen durch seine Gestaltung als auch durch die baulichen Gegebenheiten für eine Nutzung als Parkplatz ungeeignet.

-          Der Schulhof ist außerhalb der Unterrichtszeiten und auch in den Ferien als Spielplatz geöffnet und wird gut angenommen.

-          Die Fläche ist während des dreiwöchigen OGS-Ferienprogramms als Bewegungsfläche unverzichtbar.

-          Bei einer Nutzung als Parkplatz entstehen für die Stadt Leverkusen zusätzliche Rechtspflichten gegenüber dem Nutzer (u.a. Verkehrssicherungspflicht, Organisation der Parkplatzfläche, Garantie des ungehinderten Zugangs, Reinigung).

-          Bezogen auf die zu erwartenden geringen Einnahmen muss der Kosten-/Nutzeneffekt in Frage gestellt werden.

 

Die Verwaltung ist daher der Ansicht, dass die Bereitstellung des Schulhofes als Parkplatz aus sachlichen, organisatorischen und finanziellen Erwägungen nicht sinnvoll ist.

 

Frau Godthardt (BÜRGERLISTE) zieht den Antrag aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zurück.