Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Stadtkämmerer Molitor erläutert, dass die Stadt in dieser Thematik rechtlich nicht zuständig ist, aber der Rat – wie auch schon in anderen Fällen in der Vergangenheit – eine Resolution beschließen kann, um Bundes- und Landesgesetzgeber zur Änderung des Grundgesetzes und anderer Gesetze aufzufordern. Dies könne aber der Integrationsrat auch in eigener Zuständigkeit.

Rh. Hebbel (CDU) beantragt die Erledigung des Antrags, da dieser auf eine Änderung des Grundgesetzes abzielt und städtische Gremien hier unzuständig seien. Er führt weiterhin aus, dass der Integrationsrat nicht die Zustimmung städtischer Gremien benötigt, um Petitionen einzureichen.

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) betont, dass das Petitionsrecht ein Jedermannsrecht ist und dies keine Unterstützung des Rates oder sonstiger städtischer Gremien bedarf.

 

Nach weiterer Diskussion lässt die Vorsitzende, Rf. Bruchhausen-Scholich (CDU), über eine Vertagung in den Rat am 26.09.2022 abstimmen.

 

- mehrheitlich abgelehnt -

 

Die Vorsitzende, Rf. Bruchhausen-Scholich (CDU), lässt über den Antrag Nr. 2022/1676 abstimmen.


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:         10  (5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     2  (1 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           6  (5 CDU, 1 OP)