Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW die Widmung des Weges bei Nr. 8 und 10 an der Straße Am Kiesberg als Gemeindestraße/befahrbarer Wohnweg und die Widmung des südlichen Weges am Ende der Straße in Richtung des Grünzuges als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.


- einstimmig -