Nachtrag: 26.08.2022

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, in der Straße Am Thelenhof das Flurstück 364 (Gemarkung Steinbüchel, Flur 20) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen. Der Teil am Wendehammer zu den Garagen der Nrn. 30 und 35 wird als Gemeinde-/Anliegerstraße, die Fortsetzung zum Weg An der Fettehenne als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, gewidmet.


- einstimmig -