Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) bittet die Ausführungen von Herrn Stadtkämmerer Molitor aus der Sitzung des Finanz- und Digitalisierungsausschuss vom 19.09.2022 zur rechtlichen Unzulässigkeit zur Protokoll zu nehmen.
(Redaktioneller
Hinweis:
Eine Zweckbindung, wie sie im vorliegenden
Antrag beschrieben ist, sehen die gemeindlichen Vorschriften zum Haushaltsrecht
(Gemeindeordnung NRW - GO NRW; Kommunale Haushaltsverordnung - KomHVO NRW)
nicht vor. Vielmehr unterliegen die hier in Rede stehenden Bußgelder als
sogenannte „öffentliche Abgaben ohne Gegenleistung“ eben keiner Zweckbindung
und sind daher als allgemeine Deckungsmittel im Haushalt zum Haushaltsausgleich
zu verwenden, siehe § 77 GO NRW i. V. m. § 20 KomHVO. Weiterhin spricht die
Unplanbarkeit der Erträge aus den Bußgeldern gegen eine konkrete Zweckbindung,
da die Höhe des „Fonds“ nicht seriös geplant werden kann.
Darüber hinaus wird an dieser Stelle
ausdrücklich auf die unterschiedlichen sozialen Finanztöpfe (Stichwort
Grundsicherung) verwiesen, aus denen alle Bürger und Bürgerinnen bei einer
entsprechenden Bedürftigkeit finanzielle Unterstützungen erhalten können. Ein
parallel eingerichteter „Fonds“ würde zu einem nicht vertretbaren
Verwaltungsaufwand führen, um z. B. Doppelsubventionen zu verhindern.)
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt sodann über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Wie Antrag
dafür: 2 (1 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)
dagegen: 44 (OB, 13 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)
Enth.: 1 (Klimaliste Leverkusen)
Damit ist der Antrag abgelehnt.