Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) bittet die Ausführungen von Herrn Stadtkämmerer Molitor aus der Sitzung des Finanz- und Digitalisierungsausschuss vom 19.09.2022 zur rechtlichen Unzulässigkeit zur Protokoll zu nehmen.

 

(Redaktioneller Hinweis:

Eine Zweckbindung, wie sie im vorliegenden Antrag beschrieben ist, sehen die gemeindlichen Vorschriften zum Haushaltsrecht (Gemeindeordnung NRW - GO NRW; Kommunale Haushaltsverordnung - KomHVO NRW) nicht vor. Vielmehr unterliegen die hier in Rede stehenden Bußgelder als sogenannte „öffentliche Abgaben ohne Gegenleistung“ eben keiner Zweckbindung und sind daher als allgemeine Deckungsmittel im Haushalt zum Haushaltsausgleich zu verwenden, siehe § 77 GO NRW i. V. m. § 20 KomHVO. Weiterhin spricht die Unplanbarkeit der Erträge aus den Bußgeldern gegen eine konkrete Zweckbindung, da die Höhe des „Fonds“ nicht seriös geplant werden kann.

 

Darüber hinaus wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die unterschiedlichen sozialen Finanztöpfe (Stichwort Grundsicherung) verwiesen, aus denen alle Bürger und Bürgerinnen bei einer entsprechenden Bedürftigkeit finanzielle Unterstützungen erhalten können. Ein parallel eingerichteter „Fonds“ würde zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen, um z. B. Doppelsubventionen zu verhindern.)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt sodann über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag


dafür:           2  (1 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:   44  (OB, 13 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.