Beschluss:
1. Der Zusammenarbeit zwischen den Städten Leverkusen,
Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie den Landkreisen Mettmann und
Ennepe-Ruhr zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb eines gemeinsamen
Telenotarztsystems „Telenotarzt Bergisches Land“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb des gemeinsamen Telenotarztsystems Bergisches Land abzuschließen.
- einstimmig -