Beschluss:

 

1. Der Landschaftsplan wird in dem Teilbereich „Alkenrath - Sportanlage Schlebuschrath“ geändert. Die Änderung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW und i. V. mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Verfahrensart einer vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes.

 

2. Dem Entwurf der 3. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich „Alkenrath - Sportanlage Schlebuschrath“ (Anlage 20 der Niederschrift) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3. Den Eigentümerinnen/Eigentümern und den von der Änderung betroffenenen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zur 3. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „Alkenrath - Sportanlage Schlebuschrath“ abzugeben.


dafür:         42  (OB, 13 CDU, 11 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (parteilos)