Beschluss:
1. Der Landschaftsplan wird in dem Teilbereich „Alkenrath - Sportanlage
Schlebuschrath“ geändert. Die Änderung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 LNatSchG
NRW und i. V. mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Verfahrensart einer vereinfachten
Änderung des Landschaftsplanes.
2. Dem Entwurf der 3. Änderung des Landschaftsplans Teilbereich
„Alkenrath - Sportanlage Schlebuschrath“ (Anlage 20 der Niederschrift) wird in
der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Den Eigentümerinnen/Eigentümern
und den von der Änderung betroffenenen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 20
Abs. 2 LNatSchG NRW Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zur 3. Änderung des
Landschaftsplans im Teilbereich „Alkenrath - Sportanlage Schlebuschrath“
abzugeben.
dafür: 42 (OB, 13 CDU, 11 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 Aufbruch Leverkusen)
dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)
Enth.: 1 (parteilos)