1.    Jahresabschluss 2022 und Haushaltsaufstellung 2023

Derzeit bereitet der FB Finanzen final sowohl die Grundlagen für den Jahresabschluss 2022 als auch die Einbringung des Haushalts 2023 vor

 

Bekanntlich schließt der Haushalt 2022, der vom Rat der Stadt Leverkusen am 13.12.2021 beschlossen wurde (Vorlagen-Nr.: 2021/1085), mit einem originären Fehlbetrag i. H. v. 19,454 Mio. € ab, der aber mit einer entsprechenden Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird. Um dieses Ziel des Haushaltsausgleichs nicht zu gefährden, wurden entsprechende Haushaltsmittel direkt in der Bewirtschaftung des Jahres 2022 gesperrt.

Bestandteil des Haushalts 2022 sind auch geplante GewSt-Erträge i. H. v. 195 Mio. €. Diese Planung konnte nicht berücksichtigen, dass seit dem 24.02.2022 neben der Corona-Pandemie auch noch der Ukraine-Krieg die bisherigen globalen Rahmenbedingungen nachhaltig beeinflusst. Zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs verweise ich auf meinen 3. Bericht, der Ihnen heute mit der Vorlagen-Nr. 2022/1824 vorgelegt wurde.

 

Aktuell sind im Haushalt 2022 GewSt-Erträge i. H. v. 243.798.374,39 € als Forderungen verbucht, die sich auf die Ermittlung des Jahresergebnis 2022 verbessernd auswirken. Somit kann zunächst festgehalten werden: der Weg der Hebesatzreduzierung auf 250 % war richtig. Ohne diese Reduzierung wäre ein GewSt-Aufkommen im mittleren zweistelligen Millionenbereich zu unterstellen.

 

Neben der originären Veranschlagung der o. g. GewSt i. H. v. 195 Mio. € wurden weitere 20 Mio. € GewSt wegen der Corona-Pandemie isoliert. Der FB Finanzen steht im engen Kontakt mit der Finanzverwaltung, inwieweit im Jahr 2022 dort entsprechende Anpassung der GewSt-Messbeträge vorgenommen wurden, die letztendlich zu verringerten Steuerzahlungen an die Stadt Leverkusen führen. Diese Anpassungen beinhalten sowohl die Auswirkungen wegen der Corona-Pandemie als auch wegen der Ukraine-Krise. Bezüglich der Isolierung aus der Ukraine-Krise berät der Landtag aktuell über eine Fortschreibung des bisherigen NKF-Corona-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) zur haushaltsrechtlichen Erfassung dieser Vorgänge.

 

Jedoch sieht es auf der Seite, der Finanzrechnung, nicht ganz so gut aus. Zum heutigen Stichtag erfolgten Einzahlungen der GewSt-Pflichtigen i. H. v. 191.509.006,97 €, weitere 36.078.469,91 € sollen noch bis zum 31.12. 2022 kassenwirksam vereinnahmt werden. Dies ergäbe ein GewSt-Aufkommen i. H. v. 227.587.476,88 €, was die Lage auf den städtischen Bankkonten entspannen würde. Aber erfahrungsgemäß werden nicht alle noch ausstehenden Gelder im Jahre 2022 fließen.

 

Diese insgesamt positiven Aspekte werden jedoch an andere Stelle geschmälert. Die Stadt Leverkusen erhält auch über den sogenannten kommunalen Finanzausgleich Gelder aus Bundes- und Landessteuern. So beinhaltet der Haushalt 2022 auf Basis der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegenden Informationen (Herbststeuerschätzung 2021, Orientierungsdaten 2021) Einzahlungen aus der Lohn- und Einkommensteuer i. H. v. 90,174 Mio. €. Jedoch ist es landesweit im Vergleich zum II. Quartal 2022 beim III. Quartal 2022 zu einem Einbruch i. H. v. ca. 28 % gekommen, was ca. 700 Mio. € bedeuten, die wenigen an die Kommunen in NRW ausgezahlt wurden. Der deutliche Steuerrückgang ist auf die Entlastungspakete I und II des Bundes zurückzuführen. Insbesondere die Energiepauschale und der Kinderbonus sowie die rückwirkend auf den 01.01. 2022 erfolgte Erhöhung der Steuerfreibeträge verringert das Einkommensteueraufkommen insgesamt und damit auch das Gesamtvolumen des Gemeindeanteils. Und da sich die Abschlagszahlungen für das IV. Quartal 2022 an den Auszahlungsbeträgen des III. Quartals orientieren, verzeichnet die Stadt Leverkusen ein Defizit i. H. v. über 4,274 Mio. € allein bei dieser Position.

 

Im Fazit muss also für den Jahresabschluss 2022 festgehalten werden: eine letztendliche Prognose ist auch zum jetzigen Zeitpunkt sehr schwer. Aber ich gehe davon aus, dass das Jahresergebnis 2022 insgesamt positiv gestaltet werden kann, was auch das weitere Verfahren der Haushaltsaufstellung 2023 deutlich vereinfachen würde.

 

Für das Aufstellungsverfahren liegen zwar zwischenzeitlich die Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 (GFG 2023) vor. Wie bereits berichtet erhält die Stadt Leverkusen demnach gegenüber dem Jahr 2022 in der Tat ca. 9 % mehr Zuweisungen. Insgesamt erhält die Stadt Leverkusen 18,211 Mio. €, die sich auf die altbekannten Töpfe Aufwands- und Unterhaltungspauschale, die allgemeine Investitionspauschale, die Investitionspauschale für die Altenhilfe sowie die Schul-, Bildungspolitik und Sportpauschalen verteilen. Jedoch beinhaltet der vorliegende Entwurf keine expliziten Erstattungen in Bezug auf die erhöhten Kosten im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise, die zuvor angekündigt worden sind.

 

Aber auch hier muss ich leider Wasser in den Wein des kommunalen Finanzausgleichs kippen. Mit der Steuerschätzung des Bundes vom 28.10.2022 wurde den Gemeinden mitgeteilt, dass z. B. der Anteil der Lohn- und Einkommensteuer gegenüber den bisherigen Verlautbarungen um 12 % steigen wird. Diese Parameter wurden wie in allen Jahren zuvor auch Grundlage der Haushaltsplanung 2023. Am 23.11.2022 wurden aber die sogenannten Orientierungsdaten für das Land NRW veröffentlicht. Und darin wurden z. B. die Erhöhung bei der Lohn- und Einkommensteuer mit 5,5 % festgesetzt. Eine erste überschlägige Schätzung mit diesen neuen Sätzen unter Beachtung der o. g. Auswirkungen im HH-Jahr 2022 führen zu einer Belastung im Jahr 2023 i. H. v. fast 6 Mio. €. Und im gesamten Planungszeitraum 2023 – 2026 zu einer Belastung von ca. 35 Mio. €.

 

Vor diesem Hintergrund arbeitet der FB Finanzen, in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde, an dem oberstes fiskalischen Ziel der Verwaltung, einen anzeigefähigen bzw. genehmigungsfähigen Haushalt 2023 aufzustellen, um die finanzielle Souveränität der Stadt Leverkusen zu bewahren. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Verwaltung und der Stadtrat weiterhin den Schulterschluss üben und gemeinsam an den enormen Herausforderungen arbeiten. Weiterhin gilt: Maß halten und klug entscheiden sind die Gebote der Stunde.

 

Denn zum Abschluss meiner Ausführungen eine letzte Zahl, um Ihnen die aktuellen Dimensionen in Bezug auf die städtischen Finanzen vor Augen zu führen: nach der jetzigen Planung beinhaltet der Haushalt bis zum Jahr 2026, inklusive der Jahre ab 2020, eine Isolierung der Corona- und Ukraine-Kosten i. H. v. über 450.000.000 €, also annähernd eine halbe Milliarde €! Dies bedeutet gleichzeitig nach jetziger Rechtslage: ab dem Jahr 2026 wird der Haushalt der Stadt Leverkusen dadurch jährlich fast 10 Mio. € Abschreibungsaufwand beinhalten. Diesen Betrag gilt es dann jährlich zu kompensieren, um auch weiterhin nicht in eine Genehmigungspflicht oder gar in ein Haushaltssicherungskonzept zu rutschen. Und dass über die nächsten 50 Jahre!

 

Wie in den letzten Jahren werde ich Sie aber über die aktuellen Rahmendaten der Haushaltsaufstellung 2023 ff. durch entsprechende Veranstaltungen informieren. Ich bitte daher an dieser Stelle um Nachsicht, aber tiefergehende Ausführungen würden den heutigen Zeitrahmen schlichtweg sprengen.

 

2.    Kassenkredite:

Diese betragen (Stichtag 25.11.2022) aktuell 291,10 Mio. € inkl. Cash-Pool, zum Vorjahreszeitpunkt standen 200,39 Mio. € in den Büchern.

Das stellt eine Verschlechterung zum Vorjahr i. H. v. 90,71 Mio. € dar. Der bisherige Maximalwert i. H. v. 333,3 Mio. € wurde Mitte August 2022 erreicht. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushaltssatzung 2022 insgesamt 450 Mio. €. Somit entspricht die heutige Summe einer Quote der Inanspruchnahme von ca. 64,69 %.

 

Vor dem Hintergrund der o. g. Aussagen beabsichtige ich, die Höhe der Kassenkredite für das Jahr 2023 in der Haushaltssatzung 2023 drastisch zu erhöhen, um die dauerhafte Liquidität sicherstellen zu können.