Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz die Stichstraßen der Gezelinallee 69 - 71a und der Morsbroicher Straße 48b - 4 als Gemeinde-/Anliegerwege dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Deren Verbindung durch den Grünzug wird als sonstige öffentliche Straße beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet. Die Benutzung durch Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge wird freigestellt.


- einstimmig -