Die Tagesordnungspunkte 9.1 (Rahmenplanung "Postgelände Leverkusen-Wiesdorf", Beschluss als Rahmenplan, Nr. 2022/1523), 9.2 (21. Änderung des Flächennutzungsplans - Postgelände Leverkusen Wiesdorf, Beschluss über die öffentliche Auslegung, Nr. 2022/1524) und 9.3 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 36/I "Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände", Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Beschluss der öffentlichen Auslegung, Nr. 2022/1525) werden gemeinsam beraten.

 

Zunächst begrüßt der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), Herrn Ferdinand Heide (Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft), der im Anschluss den Ausschuss in einem Vortrag zur Rahmenplanung „Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (Vorlage Nr. 2022/1523) informiert. Sodann begrüßt Rh. Schönberger (CDU) Herrn Oliver Knebel (FIRU Koblenz), der einen Vortrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von Stephan-Straße/nördliches Postgelände hält.

Beide Vorträge sind der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

Die Herren Heide (Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft) und Knebel (FIRU Koblenz) stehen dem Ausschuss anschließend für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung; die Planungen werden in der weiteren Diskussion im Ausschuss mehrheitlich begrüßt.

 

Rf. Biermann-Tannenberger (CDU), Rf. Pütz (SPD) sowie Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprechen sich für ihre Fraktionen im weiteren Verfahren für die Realisierung eines zweiten Hochpunkts aus. Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ergänzt diese Forderung um den Vorschlag einer farblichen Fassadengestaltung im oberen Bereich der beiden hohen Gebäude sowie um die Idee einer Roof-Top-Bar auf einem der Gebäude.

 

Frau Blum (Klimaliste Leverkusen) stellt folgende Änderungsanträge:

 

Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage Nr. 2022/1523, Rahmenplanung "Postgelände Leverkusen-Wiesdorf", Beschluss als Rahmenplan sowie Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage Nr. 2011/1525, Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 36/I "Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände", Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Beschluss der öffentlichen Auslegung:

 

„In den zur Beschlussfassung vorliegenden Plänen soll weiterhin - wie ursprünglich bereits vorgesehen - die Einrichtung von Wohnbebauung ermöglicht werden.“

 

Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage Nr. 2022/1524, 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Postgelände Leverkusen Wiesdorf, Beschluss über die öffentliche Auslegung:

 

„In dem zur Beschlussfassung vorliegenden Flächennutzungsplan soll weiterhin - wie ursprünglich vorgesehen - die Errichtung von Wohnbebauung ermöglicht werden. Hierzu ist das Plangebiet weiterhin als Mischgebiet auszuweisen.“

 

Frau Beigeordnete Deppe informiert Frau Blum (Klimaliste Leverkusen), dass eine Wohnbebauung aufgrund der bestehenden Lärmsituation, die Bahn auf der einen Seite und den Verkehrslärm auf der B 8 von der anderen Seite leider ausgeschlossen ist. Die Herren Heide (Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft) und Knebel (FIRU Koblenz) bekräftigen diese Darstellung. Frau Blum (Klimaliste Leverkusen) hält dennoch an den Änderungsanträgen fest.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), lässt zunächst über den Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 2022/1524 abstimmen. Dieser Änderungsantrag ist weitergehend, als die Änderungsanträge zu den Vorlagen Nrn. 2022/1523 und 2011/1525, da bei dem Beschluss der vorgesehenen gewerblichen Festsetzung im Flächennutzungsplan eine Wohnbebauung ausgeschlossen ist.

 

Beschluss:

 

Wie Änderungsantrag

 

dafür:           2  (1 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:   15  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

Enth.:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 OP)

 

Mit der Ablehnung dieses Änderungsantrages ist eine Abstimmung zur den Änderungsanträgen zu den Vorlagen Nrn. Nr. 2022/1523 und 2011/1525 obsolet.

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), führt sodann die weiteren Abstimmungen herbei:

 

Beschlussempfehlung an den Rat zur Vorlage Nr. 2022/1523, Rahmenplanung "Postgelände Leverkusen-Wiesdorf", Beschluss als Rahmenplan (TOP 9.1):

 

Wie Vorlage

 

dafür:         15  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

dagegen:     2  (1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 AfD)

 

 

Im Weiteren stellt der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), dar, dass bei der Vorlage Nr. 2022/1524, 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Postgelände Leverkusen Wiesdorf, Beschluss über die öffentliche Auslegung, im Beschluss folgende Ergänzung erforderlich ist:

 

„Die Beschlussfassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses des Rates der Stadt Leverkusen zum Rahmenplan „Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (vgl. Vorlage Nr. 2022/1523).“

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), lässt sodann wie folgt zur Vorlage Nr. 2022/1524, 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Postgelände Leverkusen Wiesdorf, Beschluss über die öffentliche Auslegung, TOP 9.2, abstimmen:

 

Beschluss:

 

  1. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans in Wiesdorf im Teilbereich „Postgelände" (Anlage 1 der Vorlage), einschließlich der Begründung, einschließlich Umweltbericht (Anlage 2 der Vorlage), wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses des Rates der Stadt Leverkusen zum Rahmenplan „Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (vgl. Vorlage Nr. 2022/1523).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

dafür:         15  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

dagegen:     2  (1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 AfD)

 

 

Sodann führt der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), die Abstimmung zur Vorlage Nr. 2022/1525, Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 36/I "Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände", - Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Beschluss der öffentlichen Auslegung, herbei (TOP 9.3):

 

Beschluss:

 

  1. Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag der Vorhabenträgerin GEVI Projekt Leverkusen I GmbH (GEVI) (Anlage 1 der Vorlage) zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan stattgegeben.

 

  1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB beschlossen.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“. Das Plangebiet wird im Norden grob durch die Stichstraße Heinrich-von-Stephan-Straße (nördlich), im Süden durch die Fußwegebrücke über den Europaring/B8 und die Grenze zum Flurstück 261, Flur 19, Gemarkung Wiesdorf, im Westen durch den westlichen Rand des Europarings/B8 und im Osten durch die östliche Grenze der Heinrich-von-Stephan-Straße (nach Verlegung) begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 4a der Vorlage) zu entnehmen.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an diesem Bebauungsplanverfahren erfolgt nicht, da die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer planerischer Grundlage durchgeführt wurde.

 

  1. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, einschließlich VEP samt Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 4a, 5a, 6a, 7a, 8a, 9, 10 der Vorlage) zugestimmt.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan samt Entwurf der Begründung mit Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

  1. Nach Abschluss des Verfahrensschrittes der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt eine Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens erst mit Vorliegen des Nachweises zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Vorhabenträgerin über das gesamte Vorhaben.

 

Die Beschlussfassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen zu den Beschlusspunkten 5 und 6 erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses des Rates der Stadt Leverkusen zum Rahmenplan „Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (vgl. Vorlage Nr. 2022/1523).

 

Die Beschlussfassung zu sämtlichen Punkten erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

dafür:         15  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Einzelvertreterin)

dagegen:     2  (1 OP, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 AfD)