Beschluss:
1. Der Landschaftsplan wird im Teilbereich „NaturGut
Ophoven“
geändert. Die Änderung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 LNatSchG
NRW und i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Verfahrensart einer vereinfachten Änderung des Landschaftsplans.
2. Dem Entwurf der 5. Änderung des
Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ (Anlage 14 zur Niederschrift)
wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Den Eigentümer*innen
und den von der Änderung betroffenenen Träger*innen öffentlicher Belange wird gemäß § 20
Abs. 2 LNatSchG NRW Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zur 5.
Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ abzugeben.
dafür: 38 (OB, 12 CDU, 9 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE)
dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)