Beschluss:

 

1.    Der Landschaftsplan wird im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ geändert. Die Änderung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW und i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Verfahrensart einer vereinfachten Änderung des Landschaftsplans.

 

2.    Dem Entwurf der 5. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ (Anlage 14 zur Niederschrift) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3.    Den Eigentümer*innen und den von der Änderung betroffenenen Träger*innen öffentlicher Belange wird gemäß § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zur 5. Änderung des Landschaftsplans im Teilbereich „NaturGut Ophoven“ abzugeben.


dafür:         38  (OB, 12 CDU, 9 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)