Beschluss:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung gemäß § 6
Straßen- und Wegegesetz für folgende Straßen:
1.
Edith-Weyde-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. Fontanestraße
als Gemeinde-/Anliegerstraße,
3. Bertha-von-Suttner-Straße
(inklusive Stichstraßen) als Gemeinde-/Anliegerstraße,
4.
Elisabeth-Langgässer-Straße (Flurstück 73) als Gemeinde-/Anliegerstraße.
Der Weg von der
Edith-Weyde-Straße in Richtung der DB-Unterführung/Beamtenkolonie wird als
sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,
gewidmet.
- einstimmig -