Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Straßen:

 

1. Edith-Weyde-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

2. Fontanestraße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

3. Bertha-von-Suttner-Straße (inklusive Stichstraßen) als Gemeinde-/Anliegerstraße,

4. Elisabeth-Langgässer-Straße (Flurstück 73) als Gemeinde-/Anliegerstraße.

 

Der Weg von der Edith-Weyde-Straße in Richtung der DB-Unterführung/Beamtenkolonie wird als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, gewidmet.

 

- einstimmig -