Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Stichstraße zu den Häusern Hitdorfer Straße 215a und 215b gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz als Gemeinde-/Anliegerweg zu widmen. Der daran anschließende Verbindungsweg zur Rheinstraße wird als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, gewidmet.
- einstimmig -