1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die im Klimacheck Bauleitplanung aufgeführten Planungsaspekte zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird daraufhin die Checkliste in den entsprechenden Planverfahren ausarbeiten und der Politik gebündelt in den entsprechenden Verfahrensschritten der Bauleitplanung vorlegen. Die Checkliste soll ab dem Datum der Kenntnisnahme bei allen städtebaulichen Planungen und Bebauungsplänen Anwendung finden. Bei der Aufhebung von Bebauungsplänen ist keine Anwendung erforderlich.