Nachtrag: 28.04.2023

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Herr Melzer (CDU) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

 

Frau Laurenz (36) nimmt mündlich zu dem Antrag Stellung und erklärt, dass grundsätzlich erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 20 Prozent überhaupt eine Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung bei der Polizei angefragt werden kann. Sie stellt kurz einen Bezug zu einem bereits 2021 erstellten Geschwindigkeitsprofil her, welches kein auffälliges Ergebnis ergab. Frau Laurenz führt aus, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 16,28 Prozent in Fahrtrichtung Hitdorf und bei 11,82 Prozent in Fahrtrichtung Rheindorf lagen. Frau Laurenz (36) ergänzt die Ergebnisse der aktuellen Messung aus Mai 2023 und erklärt, dass die Messungen auf der Hitdorfer Straße Fahrtrichtung Hitdorf eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 14,90 Prozent ergaben und in Fahrtrichtung Rheindorf diese bei circa 9 Prozent lag. Im Vergleich zur vorherigen Messung haben sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen in beiden Fahrtrichtungen noch verringert. Diese Werte schließen, wie zuvor bereits erwähnt, eine Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung aus.

 

Frau Laurenz (36) rät außerdem von der Aufbringung eines Piktogramms auf Höhe der Querung ab, da dies aufgrund der fehlenden Gefahrensituation nicht begründet werden kann. Des Weiteren haben solche Piktogramme auf Fahrzeugführern*innen einen gewissen Abnutzungseffekt. Zudem ist die Querungshilfe auf der Hitdorfer Straße gut sichtbar und das Hinweisschild „Achtung Fußgänger“ regt zusätzlich zur Vorsicht an. Darüber hinaus liegen der Verwaltung keinerlei Beschwerden der Öffentlichkeit zu dieser Stelle vor.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova leitet sodann zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion über.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (CDU)

dagegen:     3  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           6  (3 SPD, 1 AfD, 1 DIE LINKE, 1 FDP)