Beschluss:

 

1. Für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 33/77/II „Friedhof Quettingen“ wird das Teil-Aufhebungsverfahren eingeleitet. Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes wird grob begrenzt durch

- im Norden durch eine gedachte Linie zwischen der nordöstlichen Ecke des Flurstückes 225 und der östlichen Grenze des Flurstückes 817 sowie der realisierten südlichen Grenze der ehemals beplanten Friedhofserschließung im Bereich der Flurstücke 1163 und 1190;

- im Osten durch die östliche und südliche Grenze des Flurstückes 1190 sowie die östliche Grenze der Flurstücke 1152, 42 und 41;

- im Süden durch die südliche Grenze der Flurstücke 41, 40, 39 und 124;

- im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 140 und 335, die südliche bzw. östliche Grenze der Flurstücke 118 und 119 und eine gedachte Linie zwischen den nordöstlichen Ecken der Flurstücke 119 und 225.

 

Die genaue Abgrenzung ist im Plan (s. Anlage 1) dargestellt.

 

2. Dem Vorentwurf zur Teil-Aufhebung des Bebauungsplans wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

3. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form eines öffentlichen Aushangs der Planunterlagen inklusive der Begründung für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen.

 

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 sowie des § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


 


 

dafür:              13     (5 CDU, 4 SPD; 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:         3     (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)

Enthalt.:            1     (OP)