Herr Molitor (01) weist für die Verwaltung darauf hin, dass die Beschlussempfehlung des Bau- und Planungsausschusses die Vorlage zu vertagen, bis über den Förderantrag entschieden ist, faktisch ins Leere geht, da - wie die Verwaltung im Bau- und Planungsausschuss bereits ausgeführt hat - nicht alle Voraussetzungen für einen vollständigen Förderantrag bisher vorliegen. Insbesondere fehlt noch die nachträgliche Beauftragung der Technischen Betriebe Leverkusen durch den Rat, einen solchen Förderantrag ersatzweise für die Stadt Leverkusen zu stellen.

 

Herr Schmitz (66) erläutert, dass unabhängig von einer geplanten Bezuschussung der Maßnahme allein aufgrund der finanziellen Größenordnung von über 1 Mio. € ein Baubeschluss notwendig ist. Darüber hinaus wird von Seiten des Zuschussgebers als Voraussetzung für die Prüfung eines Zuschussantrages gefordert, dass alle notwendigen Beschlüsse vorliegen und somit Baurecht vorliegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist daher die Beschlussfassung über diese Vorlage erforderlich, damit für den Fördergeber alle Voraussetzungen vorliegen, um den Antrag zu bearbeiten.

 

Herr Busch (FDP) kritisiert, dass der Förderantrag ohne Beteiligung des Rates durch die Technischen Betriebe Leverkusen erfolgte und nun „geheilt“ werden muss. Die Verwaltung habe hier eine schlechte Informationspolitik gegenüber dem Rat betrieben, zumal der Rat nur den Planungsbeschluss gefasst hätte, aber im Haushalt 2009 die Mittel für die Maßnahme gestrichen hatte.

Herr Schmitz (66) erläutert hierzu, dass der Förderantrag nach Beschlussfassung im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Leverkusen noch bis Ende 2009 eingereicht werden musste, um die Möglichkeit zu wahren, noch 2010 ins Förderprogramm aufgenommen werden zu können. Dies sei auch sinnvoll, um bei einer möglichen Förderung der Baumaßnahme die Gesamtbauzeit, die sich aus der Kanalbaumaßnahme, aus den Baumaßnahmen der EVL und zuletzt aus der Straßenbaumaßnahme zusammensetzt, möglichst gering zu halten.

 

Bezogen auf die Kritik an der Kostensteigerung wird darauf hingewiesen, dass die Kosten laut Planungsbeschlussvorlage aus dem Jahr 2008 eine grobe Kostenschätzung auf Grundlage der umzubauenden Flächen darstellten. Sowohl für den Baubeschluss als auch für den Zuschussantrag ist grundsätzlich eine Kostenberechnung notwendig. Diese wurde durch ein Ing.-Büro vorgenommen und ergab ein Kostenvolumen von 1,8 Mio. €.

 

Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dieser Förderantrag Förderungen von Maßnahmen der neuen bahnstadt opladen gefährdet, schlägt Herr Molitor (01) vor, den Beschlussentwurf der Vorlage um folgenden Punkt 3 zu ergänzen:

 

„Sollte es zu einer Förderkonkurrenz mit Maßnahmen der neuen bahnstadt opladen kommen, gehen diese auf jeden Fall vor.“

 

Nach kurzer Diskussion beantragt Herr Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), wie im Bau- und Planungsausschuss abstimmen zu lassen.

 

dafür:            7  (4 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:     8  (3 SPD, 2 OP, 1 FDP, Herr Müller, 1 pro NRW)

 

Herr Krampf (SPD) beantragt, über die Vorlage mit der von der Verwaltung vorgetragenen Ergänzung abzustimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage mit Ergänzung des vorgenannten Punktes 3

 

dafür:            8  (3 SPD, 2 OP, 1 FDP, Herr Müller, 1 pro NRW)

dagegen:     4  (1 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 Freie Wähler OWG-UWG)

Enth.:            3  (CDU)