Beschluss:

 

1.      Für das grob umschriebene Gebiet zwischen der Solinger Straße (L 108), der Oderstraße und der Boberstraße in Leverkusen Rheindorf ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist im Plan gemäß Anlage 1 der Vorlage dargestellt.

 

2.      Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

3.      Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 191/I „Jugendhaus Rheindorf/Butterheide“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage 2 der Vorlage zugestimmt.

 

4.      Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk I durchzuführen.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 


dafür:              9       (5 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:       7       (4 SPD; 2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)

Enthalt.:          1       (OP)