Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

  1. Im Umfeld der Schule Stauffenbergstraße wird zu Schulzeiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet.
  2. Die Stadtverwaltung erarbeitet Lösungen für folgendes Problem, um Unfällen präventiv zu begegnen:

Bedingt durch das Nichtraucherschutzgesetz ist es den Schülern und Schülerinnen des Berufskollegs nicht mehr möglich, auf den großen Schulhöfen des Gebäudes zu rauchen. Daher versammelt sich regelmäßig vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen eine große Schülergruppe, die auf dem Bürgersteig vor dem Haupteingang (direkt an der Strauffenbergstraße beidseitig) raucht.

Ein Durchkommen für die ortsansässigen Fußgänger oder z. B. Väter/Mütter mit Kinderwagen ist nur schwerlich möglich, Grundschulkinder, die den Bürgersteig als Schulweg nutzen, müssen u. U. auf die Straße ausweichen. Diesbezüglich liegen Anwohner- und Nutzerbeschwerden vor.

Auf Grund dieser Situation ergeben sich gefährliche Situationen, da regelmäßig große Lkw’s, die die Firma Pott anfahren, die Stauffenbergstraße nutzen. Es wurden auch „Raser“ gesichtet, die den Schüler/innen die PS-Zahlen ihres Autos „demonstrieren“.

Die von der Stadtverwaltung aufgestellten Schilder (querende Fußgänger) entschärfen die Situation nicht.


Herr Laufs (36) erläutert, dass eine Tempo 30-Zone nur in reinen Wohngebieten eingerichtet werden kann. Da es sich bei der Stauffenbergstraße nicht um reines Wohngebiet handelt, kann hier nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet werden.

 

Herr Schröder (Freie Wähler OWG-UWG) ändert den Antrag entsprechend ab.

 

Herr Quatz (BÜRGERLISTE) schlägt vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung nur zu Schulzeiten einzurichten.

 

Die Bezirksvertretung einigt sich darauf, den Antrag dahingehend abzuändern, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Umfeld der Schule Stauffenbergstraße zu Schulzeiten eingerichtet werden soll.

 

Herr Pott (OP) schlägt weiter vor, den Gehweg vor dem Schulgelände zu verbreitern.

 

Herr Bezirksvorsteher Schiefer lässt über den geänderten Antrag abstimmen.


dafür:          12  (4 CDU, 1 SPD, 2 OP, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, Herr Müller, 1 Freie Wähler OWG-UWG)

Enth.:            3  (2 SPD, 1 pro NRW)