Beschluss:

1.    Für das Gebiet „Opladen - westlich Europa-Allee, südlich Henkelmännchen-Platz und östlich Friedrich-List-Straße (nbso-Westseite/Süd)" wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

2.    Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Opladen, Flure 8 und 11, und wird grob im Norden durch den Henkelmännchen-Platz, im Westen durch die Friedrich-List-Straße, im Osten durch die Europa-Allee und im Süden die Europa-Allee querend begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage) zu entnehmen.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig bei einer Enthaltung -

Rh. Bokeloh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Frau Luff (BÜRGERLISTE) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.