Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Aufgrund der anstehenden Landtagswahl am 09.05.2010 wird die Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern vom 01.07.2007 in der Fassung vom 01.08.2009 ab sofort bis längstens 31.05.2010 in einem Punkt (Ziffer 6.1, erster Spiegelstrich der Richtlinie) außer Kraft gesetzt.

 

Leverkusen, den 16.04.10

 

gezeichnet:

Buchhorn                                      Rf. Geisel                  Rh. Hupperth

 

 

Für den Rat:

 

Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.


dafür:          61  (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, OP, DIE LINKE)

dagegen:     2  (pro NRW)