Beschluss: vertagt

Rf. Richerzhagen (CDU) gibt folgende Ausführungen zu Protokoll:

 

„Was ist die Intention dieser Vorlage? (Ratsbeschluss)?

-          Wieviel Beschwerden gibt es, die diesen Aufwand (Einstellung von 2 Baukontrolleuren) rechtfertigen?

 

Baugesetze geben die Vorgabe, an die sich Bauherren/Architekten usw. halten müssen. Wenn mehr kontrolliert wird, wird doch nicht automatisch das Bauen besser. Bisher haben Kontrollen ausgereicht und Unregelmäßigkeiten wurden aufgedeckt. Der Kienbaum-Vorschlag war doch nicht schlecht und hat sich bis heute bewährt.

Den Vorlagen-Vorschlag dies als „Versuch“ auf 2 Jahre zu begrenzen, zeugt von Verunsicherung. Entweder brauchen wir zusätzliche Kontrollen oder nicht.

 

Ist es richtig, dass die 2 – 3 Fälle (Hinweis von Bürgern) in jüngster Vergangenheit so gravierend sind, dass dieser Verw.-vorgang/-Aufwand diese Entscheidung rechtfertigt?

-          Welche Personalkosten kommen jährlich auf die Stadt zu?

 

Variante B erzeugt doch nur Verwaltungsarbeit und unnötige Kosten.

Der Nutzen für die Stadt und den Bauherrn ist gleich Null.

Die Kosten für den Bauherrn aber steigen erheblich ohne eine messbare Gegenleistung!

 

Unser Ziel muss sein, Bürokratie abzubauen und Kontrollen nur da durchzuführen, wo es um Leib und Leben unserer Bürger geht!

 

Zur Klärung: Ist Rohbauabnahme und Endkontrolle nicht ausreichend?“

 

Des Weiteren erteilt Rh. Dr. Becker der Verwaltung den Auftrag zu prüfen ob nicht stichprobenartige Kontrollen ausreichen würden, ähnlich wie bei der Kontrolle der Schwarzfahrer im ÖPNV.

 

Die CDU-Fraktion beantragt die Vertagung der Vorlage in den nächsten Turnus – und bittet bis dahin um Klärung und Beantwortung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

dafür:                14 (6 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 2 FDP,

                              1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)

dagegen:            6 (5 SPD, 1 pro NRW)

Enth.:             -