Der TOP wurde
gemeinsam mit dem TOP 10 (Vorlage Nr. 0481/2010) beraten.
Rh. Paul Hebbel
(CDU) bittet die Verwaltung, diese beiden Verfahren aufgrund der
Steuerungsfunktion prioritär zu
behandeln.
Beschluss:
Für das Gebiet westlich und südlich der Stadtmitte Wiesdorf in
Leverkusen-Wiesdorf ist ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3
Baugesetzbuch - BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist grob durch folgende Straßenzüge
begrenzt, wobei teils auch die angrenzende Bebauung mit im Geltungsbereich
liegt:
- im Norden durch die Carl-Leverkus-Straße,
- im Westen durch die Große- und Kleine Kirchstraße, die Hauptstraße, die Moskauer Straße, die Dönhoffstraße und die Schulstraße,
- im Süden durch die Lichstraße, die Birkengartenstraße, die Peschstraße und den Ludwig-Erhard-Platz sowie
- im Osten durch die Nobelstraße, die Breidenbachstraße, die Dönhoffstraße und die Friedrich-Ebert-Straße.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
- einstimmig -