Der TOP wurde gemeinsam mit dem TOP 10 (Vorlage Nr. 0481/2010) beraten.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet die Verwaltung, diese beiden Verfahren aufgrund der Steuerungsfunktion prioritär  zu behandeln.

 

Beschluss:

 

Für das Gebiet westlich und südlich der Stadtmitte Wiesdorf in Leverkusen-Wiesdorf ist ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist grob durch folgende Straßenzüge begrenzt, wobei teils auch die angrenzende Bebauung mit im Geltungsbereich liegt:

 

-         im Norden durch die Carl-Leverkus-Straße,

-         im Westen durch die Große- und Kleine Kirchstraße, die Hauptstraße, die Moskauer Straße, die Dönhoffstraße und die Schulstraße,

-         im Süden durch die Lichstraße, die Birkengartenstraße, die Peschstraße und den Ludwig-Erhard-Platz sowie

-         im Osten durch die Nobelstraße, die Breidenbachstraße, die Dönhoffstraße und die Friedrich-Ebert-Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

 

Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

- einstimmig -