Beschluss:
1. Dem Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 185/I „An der Lehmkuhle“ wird in der vorliegenden Fassung
zugestimmt.
2. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13a BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
dafür: 15 (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)
Enth.: 1 (pro NRW)