Hr. StK. Häusler berichtet zum aktuellen Sachstand des Haushaltes 2010 und

Verfassungsklagen gegen das Land NRW.

 

Die Duldungsverfügung der Bezirksregierung Köln liegt leider noch nicht vor obwohl die

Verwaltung täglich mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt steht und sich bemüht die

Verfügung zu erhalten.

 

Der Haushalt 2010 entwickelt sich aktuell so wie auch geplant.

Insbesondere bei der Gewerbesteuer sind keine Berichtigungen zum Planansatz

vorzunehmen.

 

Bei der Lohn- und Einkommensteuer ist es möglich dass sich aufgrund der

steuerentlastenden Gesetze des Bundes noch Änderungen ergeben werden, jedoch

werden diese dann eher das Folgejahr (2011) betreffen.

 

Die Entwicklung der Arbeitsmarktzahlen lassen keine Tendenzen zu Mehr- oder

Wenigerausgaben im Bereich der Transferaufwendungen, insbesondere Kosten der

Unterkunft, erkennen.

 

Wie aus der aktuellen Presse zu entnehmen ist hat sich das Aktionsbündnis

„Raus aus den Schulden“ (ein Zusammenschluss aus 19 kreisfreien Städten - inkl.

Leverkusen) zusammen mit dem Städtetag an das Land NRW gewandt mit der

Forderung, dass das Land sich mit dem Thema Altschuldenhilfe auseinandersetzt.

Erfreulicherweise hat die derzeitige noch amtierende Landesregierung daraufhin ein

Gutachten an namenhafte Gutachter in Auftrag gegeben, um Rahmenbedingungen,

Umfang und Kriterien festzulegen, welche Städte wie viel von einer möglichen

Altschuldenhilfe profitieren können. Im letzten Quartal diesen Jahres soll das Gutachten

vorliegen.

 

Hinsichtlich der U3-Thematik ist zu berichten, dass gemeinsam mit dem Städtetag NRW

die Verfassungsklage eingereicht worden ist, vor Oktober sei jedoch nicht mit

einer ersten mündl. Anhörung vor Gericht zu rechnen.

 

Ebenfalls gemeinsam mit dem Städtetag NRW wird eine erneute Klage gegen das

Einheitslastenabrechnungsgesetz vorbereitet - gegen die Zahlungen in den Fonds dt.

Einheit. Eine Begründung der Klage muss bis zum 31.12.2010 bei Gericht vorgelegt

werden.