Sitzung: 05.07.2010 F/005/2010
Hr. StK. Häusler berichtet zum aktuellen Sachstand des Haushaltes 2010 und
Verfassungsklagen gegen das Land NRW.
Die Duldungsverfügung der Bezirksregierung Köln liegt leider noch nicht vor obwohl die
Verwaltung täglich mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt steht und sich bemüht die
Verfügung zu erhalten.
Der Haushalt 2010 entwickelt sich aktuell so wie auch geplant.
Insbesondere bei der Gewerbesteuer sind keine Berichtigungen zum Planansatz
vorzunehmen.
Bei der Lohn- und Einkommensteuer ist es möglich dass sich aufgrund der
steuerentlastenden Gesetze des Bundes noch Änderungen ergeben werden, jedoch
werden diese dann eher das Folgejahr (2011) betreffen.
Die Entwicklung der Arbeitsmarktzahlen lassen keine Tendenzen zu Mehr- oder
Wenigerausgaben im Bereich der Transferaufwendungen, insbesondere Kosten der
Unterkunft, erkennen.
Wie aus der aktuellen Presse zu entnehmen ist hat sich das Aktionsbündnis
„Raus aus den Schulden“ (ein Zusammenschluss aus 19 kreisfreien Städten - inkl.
Leverkusen) zusammen mit dem Städtetag an das Land NRW gewandt mit der
Forderung, dass das Land sich mit dem Thema Altschuldenhilfe auseinandersetzt.
Erfreulicherweise hat die derzeitige noch amtierende Landesregierung daraufhin ein
Gutachten an namenhafte Gutachter in Auftrag gegeben, um Rahmenbedingungen,
Umfang und Kriterien festzulegen, welche Städte wie viel von einer möglichen
Altschuldenhilfe profitieren können. Im letzten Quartal diesen Jahres soll das Gutachten
vorliegen.
Hinsichtlich der U3-Thematik ist zu berichten, dass gemeinsam mit dem Städtetag NRW
die Verfassungsklage eingereicht worden ist, vor Oktober sei jedoch nicht mit
einer ersten mündl. Anhörung vor Gericht zu rechnen.
Ebenfalls gemeinsam mit dem Städtetag NRW wird eine erneute Klage gegen das
Einheitslastenabrechnungsgesetz vorbereitet - gegen die Zahlungen in den Fonds dt.
Einheit. Eine Begründung der Klage muss bis zum 31.12.2010 bei Gericht vorgelegt
werden.