Betreff
Stellvertretung in den Ratsausschüssen
Vorlage
0007/2009
Aktenzeichen
012-11-00-kr
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt in die in Ziffern 1 - 10 und 11 - 13 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) genannten Ausschüsse die nachfolgend benannten Ratsmitglieder zu weiteren Stellvertreterinnen/Stellvertretern im Sinne des § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung (ZustO), und zwar:

 

für jedes Mitglied der CDU-Fraktion sowie für jede/n von der CDU-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der SPD-Fraktion sowie für jede/n von der SPD-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie für jede/n von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion BÜRGERLISTE sowie für jede/n von der Fraktion BÜRGERLISTE benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der FDP-Fraktion sowie für jede/n von der FDP-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion pro NRW sowie für jede/n von der Fraktion pro NRW benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der OP-Fraktion sowie für jede/n von der OP-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Fraktion Freie Wähler OWG-UWG sowie für jede/n von der Fraktion Freie Wähler OWG-UWG benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

für jedes Mitglied der Gruppe DIE LINKE sowie für jede/n von der Gruppe DIE LINKE benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

 

Die gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind zur weiteren Stellvertretung in der Reihenfolge ihrer Nennung befugt.

 

Rückt ein Ratsmitglied während der Legislaturperiode (2009-2014) nach, so wird es in die Vertretungsliste der Fraktion bzw. Gruppe, der es angehört, in alphabetischer Reihenfolge eingereiht.

 

 

gezeichnet:

 

Häusler

(in Vertretung des Oberbürgermeisters)

 

Begründung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) kann der Rat auf Vorschlag Ratsmitglieder, die dem Ausschuss nicht schon als Mitglieder bzw. als erste/r oder zweite/r Stellvertreterin/Stellvertreter angehören, in einer festgelegten Reihenfolge zu weiteren Stellvertreterinnen/Stellvertretern für jedes Ausschussmitglied der Fraktion bzw. Gruppe wählen. Zuletzt erfolgte dies in der alphabetischen Reihenfolge der Ratsmitglieder.

 

Nicht berührt von dieser Vertretungsregelung sind sonstige Ausschüsse wie z. B. der Kinder- und Jugendhilfeausschuss oder der Umlegungsausschuss.