Beschlussentwurf:
Das „Weißbuch III der Leverkusener Sportstätten“ für die vom Sportpark Leverkusen
(SPL) betriebenen Sportstätten wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Häusler
(In Vertretung für Herrn Beigeordneten Adomat)
Begründung:
Im Jahr 1997 wurde vom SPL erstmals ein „Weißbuch der Leverkusener Sportstätten“ für die Darstellung des
Erhaltungsaufwandes von 1998 bis 2002 erstellt.
Im Jahr 2001 erfolgte auf Basis eine Neubewertung der Einrichtungen des
SPL die Erarbeitung des „Weißbuches II
der Leverkusener Sportstätten“ mit dem Instandhaltungs-
und Sanierungskosten für den Zeitraum
von 2002 bis 2006.
Der SPL hat in den Wirtschaftsjahren von 1998 bis 2010 c
Mittelfristig ergibt sich darum hinsichtlich der Erneuerungs- und Unterhaltungsaufwendungen für den SPL eine äußerst günstige Perspektive, zumal bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2010 die komplette Erledigung der laut Prioritätenkatalog vorrangig notwendigen Sanierungen/Erneuerungen auf den Sportplatzanlagen des SPL erfolgt ist und bis Mitte 2011 die Neuordnung der Leverkusener Bäderlandschaft endgültig abgeschlossen sein wird.
Das vorliegende „Weißbuch
III der Leverkusener Sportstätten“ für
die Jahre 2011 bis 2015 stellt eine inhaltlich und konzeptionell komplette
Neuüberarbeitung des „Weißbuch II der Leverkusener Sportstätten“ dar.
Das „Weißbuch III der Leverkusener Sportstätten“ des SPL zeigt detailliert den Instandhaltungs- und Sanierungsaufwand für die gesamten Einrichtungen des SPL im Zeitraum von 2011 bis 2015 auf. In diesem Zeitraum summieren sich die notwendigen Aufwendungen auf einen Betrag von rd. 3.340.000 € (Mit Freibad Auermühle und Kiga Auermühle rd. 5.410.000 €).
Bei den im „Weißbuch III der Leverkusener Sportstätten“
dargestellten Kosten handelt es sich um Kostenschätzungen.
Neben dem Fachpersonal des SPL waren an der Zusammenstellung
des Instandhaltungs- und Sanierungsaufwandes und der damit verbundenen
Bewertung der Leverkusener Sportstätten auch ein externes Architekturbüro sowie
ein externer Landschaftsarchitekt beteiligt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0878/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Scholz, SPL,
0214-35765030
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die
Vorlage liefert eine Zustandsbeschreibung der Anlagen des SPL und dem nach
fachlicher Sicht notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsaufwand. Die sich
hieraus ergebenden Aufwendungen sind, bei Realisierung, Teil der jährlichen
Wirtschaftspläne.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine über die im
beschlossenen Wirtschaftsplan genehmigten Ansätze.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe B
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)