Betreff
Rad-/Gehwegbrücke im Wohnpark Schlebusch; Ersatz durch einen Damm
Vorlage
0891/2011
Aktenzeichen
TBL-664-ra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Abbruch der Rad-/Gehwegbrücke im Wohnpark Schlebusch und dem Ersatz durch einen Damm wird zugestimmt.

Die Zeder wird erhalten.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

1. Bestand:

Die Brücke ist 18,00 m lang und 3,00 m breit. Sie wurde 1994 mit Herrichtung der Außenanlagen des Neubaugebietes „ETAG“ durch den Bauträger errichtet. Sie dient allein dem Schutz der Wurzeln einer vorhandenen Zeder und überspannt eine bis zu 80 cm tiefe Geländemulde. Nach Ablauf der Gewährleistung sind die Wege der inneren Erschließung und damit auch die Brücke an die Stadt übergeben worden.

Diese  Wegeanbindung ist ein wesentliches Infrastrukturelement im Erschließungskonzept des  Bebauungsplans ETAG und ermöglicht die fußläufige Verbindung des Wohnparks über die Morsbroicher Straße mit dem Marktplatz und der Fußgängerzone am Lindenplatz.

 

2. Zustand:

Die Längsträger aus Massivholz sind an ihren Enden und an den Oberseiten angefault; die geschraubten Befestigungen der Bohlen und der Geländerpfosten sind nur noch bedingt belastbar.

Einzelne Geländerpfosten sind angefault.

 

3. Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen:

Für die Erhaltung der Standsicherheit und die Wiederherstellung der Dauerhaftigkeit müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:

-    Abbau, Zwischenlagerung und Wiedermontage der Holzgeländer mit Ersatz einzelner Elemente,

-    Abbau, Zwischenlagerung und Wiedermontage des Holzbohlenbelags mit Ersatz einzelner Elemente,

-    Abbau und Erneuerung der sieben Massivholz-Längsträger mit Herstellung einer erstmaligen Abdichtung der Oberseiten.

 

4. Variante Ersatz durch einen Damm

Nach Beseitigung der Brücke kann ein bis zu 80 cm hoher Damm geschüttet werden, auf dessen Krone ein drei Meter breiter, mit  Betonpflaster befestigter Weg gebaut wird.

Zum Schutz der Zeder wird der Damm aus Blähton errichtet, umhüllt mit einem Geotextil-Vlies. Dadurch wird in erster Linie die Belüftung des Wurzelraums sichergestellt, darüber hinaus aber auch eine übermäßige Druckbelastung verhindert. Für eine ausreichende Wasserversorgung wird durch Einsatz von sickerfähigem Pflaster („Öko-Pflaster“) gesorgt. Die Böschungen werden begrünt.

 

5. Kosten

Die Kosten einer Reparatur der Holzbrücke betragen etwa 30.000 € netto.

Die Unterhaltung der Brücke kostet jährlich ca. 1.000 € für die nach DIN 1076 vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen, eine regelmäßige Reinigung und gelegentliche Ausbesserungsarbeiten; sie wird aus Haushaltsmitteln bezahlt.

Variante: Die Kosten für den Abbau der Brücke betragen ca. 3.000 €, für die Herstellung des Weges auf dem Damm ca. 15.000 €. Sie werden aus Mitteln der Brückenunterhaltung (Kostenstelle 660012050203, Unterhaltung von Ingenieurbauwerken an Gemeindestraßen) bezahlt.

Die zukünftigen jährlichen Unterhaltungskosten sind mit etwa 54,00 € (entsprechend 1,00 €/m²) vernachlässigbar; sie werden von den TBL aus Mitteln der Straßenunterhaltung getragen.

 

6. Termine:

Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Genehmigung des Haushalts in 2011 durchgeführt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0891/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr van Acken / TBL / Tel. 6630

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

660012050203

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

18.000,00 €

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Wegen der verwaltungsinternen Abstimmung konnte eine termingerechte Abgabe der Vorlage nicht erreicht werden. Aufgrund des Antrages Nr. 0757/2010 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 15.10.2010 soll die Vorlage jedoch in diesem Sitzungsturnus beraten werden.