Beschlussentwurf:
Dem Abbruch der Rad-/Gehwegbrücke im Wohnpark Schlebusch und dem Ersatz
durch einen Damm wird zugestimmt.
Die Zeder wird erhalten.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
1. Bestand:
Die Brücke ist 18,00 m lang und 3,00 m breit. Sie wurde 1994 mit
Herrichtung der Außenanlagen des Neubaugebietes „ETAG“ durch den Bauträger
errichtet. Sie dient allein dem Schutz der Wurzeln einer vorhandenen Zeder und
überspannt eine bis zu 80 cm tiefe Geländemulde. Nach Ablauf der Gewährleistung
sind die Wege der inneren Erschließung und damit auch die Brücke an die Stadt
übergeben worden.
Diese Wegeanbindung ist ein
wesentliches Infrastrukturelement im Erschließungskonzept des Bebauungsplans ETAG und ermöglicht die
fußläufige Verbindung des Wohnparks über die Morsbroicher Straße mit dem
Marktplatz und der Fußgängerzone am Lindenplatz.
2. Zustand:
Die Längsträger aus Massivholz sind an ihren Enden und an den Oberseiten
angefault; die geschraubten Befestigungen der Bohlen und der Geländerpfosten
sind nur noch bedingt belastbar.
Einzelne Geländerpfosten sind angefault.
3. Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen:
Für die Erhaltung der Standsicherheit und die Wiederherstellung der
Dauerhaftigkeit müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Abbau,
Zwischenlagerung und Wiedermontage der Holzgeländer mit Ersatz einzelner
Elemente,
- Abbau,
Zwischenlagerung und Wiedermontage des Holzbohlenbelags mit Ersatz einzelner
Elemente,
- Abbau
und Erneuerung der sieben Massivholz-Längsträger mit Herstellung einer
erstmaligen Abdichtung der Oberseiten.
4. Variante Ersatz durch einen
Damm
Nach Beseitigung der Brücke kann ein bis zu 80 cm hoher Damm geschüttet
werden, auf dessen Krone ein drei Meter breiter, mit Betonpflaster befestigter Weg gebaut wird.
Zum Schutz der Zeder wird der Damm aus Blähton errichtet, umhüllt mit
einem Geotextil-Vlies. Dadurch wird in erster Linie die Belüftung des
Wurzelraums sichergestellt, darüber hinaus aber auch eine übermäßige
Druckbelastung verhindert. Für eine ausreichende Wasserversorgung wird durch
Einsatz von sickerfähigem Pflaster („Öko-Pflaster“) gesorgt. Die Böschungen
werden begrünt.
5. Kosten
Die Kosten einer Reparatur der Holzbrücke
betragen etwa 30.000 € netto.
Die Unterhaltung der Brücke kostet jährlich
ca. 1.000 € für die nach DIN 1076 vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen, eine
regelmäßige Reinigung und gelegentliche Ausbesserungsarbeiten; sie wird aus
Haushaltsmitteln bezahlt.
Variante: Die Kosten für den Abbau der Brücke betragen ca. 3.000 €, für
die Herstellung des Weges auf dem Damm ca. 15.000 €. Sie werden aus Mitteln der
Brückenunterhaltung (Kostenstelle 660012050203, Unterhaltung von
Ingenieurbauwerken an Gemeindestraßen) bezahlt.
Die zukünftigen jährlichen Unterhaltungskosten sind mit etwa 54,00 €
(entsprechend 1,00 €/m²) vernachlässigbar; sie werden von den TBL aus Mitteln
der Straßenunterhaltung getragen.
6. Termine:
Die Arbeiten sollen unmittelbar nach Genehmigung des Haushalts in 2011 durchgeführt
werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0891/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr van Acken / TBL / Tel.
6630
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
660012050203
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
18.000,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Wegen der verwaltungsinternen Abstimmung konnte eine
termingerechte Abgabe der Vorlage nicht erreicht werden. Aufgrund des Antrages Nr.
0757/2010 der