Betreff
Überquerungshilfe Langenfelder Straße- L43 / Tönges Feld
Vorlage
0893/2011
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der Überquerungshilfe Langenfelder Straße – L43 in Höhe der Straße Tönges Feld wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung I vom 15.11.2010 wurde mehrheitlich der Antrag der Fraktion CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler OWG-UWG vom 27.10.2010 beschlossen, dass auf der Langenfelder Straße in Höhe der Kreuzung Tönges Feld / Kieselstraße ein Zebrastreifen oder eine Überquerungsstelle hergestellt werden soll. Da gemäß Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2010 ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) wegen der vorhandenen Tempo-30-Zone nicht markiert werden kann, stellt die Verwaltung nunmehr eine Planung einer Überquerungshilfe zur Beschlussfassung vor.  

 

Planung der Überquerungshilfe

 

Durch eine beidseitige Aufweitung des Fahrbahnquerschnittes Langenfelder Straße in Höhe der Straße Tönges Feld wird der vorhandene Straßenquerschnitt verbreitert, so dass eine 2,00 m breite Mittelinsel als Überquerungshilfe in die Fahrbahn integriert werden kann; für die Fahrspuren verbleiben eine ausreichende Breite von 3,25 m. Der östliche Gehweg wird bis in den Einmündungsbereich der Kieselstraße verlängert.

 

Um eine Akzeptanz für den fußläufigen Verkehr zu erzielen, wird die Querung möglichst nahe zu den abzweigenden Straßen Tönges Feld und Kieselstraße vorgesehen. Gleichzeitig ist berücksichtigt, dass der Radius für den Linksabbiegeverkehr aus der Kieselstraße in die Langenfelder Straße für Andienungsverkehre der Ver- u. Entsorgung (Reinigung, Rettung, Feuerwehr etc.) ausreichend bemessen ist. Der Schwerlastverkehr mit überregionaler Bedeutung soll weiterhin aus dem Ortskern herausgehalten werden und als Rechtsabbiegeverkehr über die Langenfelder Straße an das überregionale Verkehrsnetz der A 59 angebunden werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen gem. Kostenschätzung ca. 43.000 €. Vorbehaltlich des Bezirksbeschlusses ist diese Maßnahme aus der Produktgruppe 1205 „Öffentliche Verkehrsflächen“, Sachkonto 523200 „Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur“ zu finanzieren und bei der Mittelanmeldung 2012 zu berücksichtigen. Sollte sich im Laufe dieses Jahres herausstellen, dass die Maßnahme bereits aus dem Budget für 2011 finanziert werden kann, würde sie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung entsprechend vorgezogen werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 893/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz / 66 / 6613;

Herr Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Herstellung einer Überquerungshilfe auf der Langenfelder Straße

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN1205/523200 / Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur / Öffentliche Verkehrsflächen

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

43.000,- € Kosten für den Umbau, keine weiteren Kosten

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine, zusätzliche Abschreibungen für die Langenfelder Str. fallen nicht an

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine