Beschlussentwurf:
Der Planung zur Änderung der Zufahrt zum Parkhaus B Klinikum/Dhünnberg wird zugestimmt.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Ausgangssituation:
Die
bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze für das Laborgebäude sollten
ursprünglich über ein Parkhaus an der Paracelsusstraße abgedeckt werden. Im
Kontext des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 193/III „Gesundheitspark
Leverkusen“ (21.06.2010) ist festgelegt worden, dass die Waldflächen im Norden
des Klinikums nicht für ein Parkhaus zur Verfügung gestellt werden sollen.
Es erfolgte daher
eine Umplanung. Vorgesehen ist die Erweiterung (Verlängerung) plus Überdachung
des von der Straße Dhünnberg angedienten Parkhauses B um 107 zusätzliche Stellplätze.
Für die Erweiterung liegt ein Bauantrag der Klinikum Leverkusen Service GmbH
vor. Hierdurch verändert sich die Zufahrt zum Grundstück, die sich teilweise
innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche befindet.
Die Planungen sind
mit dem sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan 193/III
„Gesundheitspark Leverkusen“ vereinbar.
Planung:
Durch die bauliche
Erweiterung des Parkhauses B verschiebt sich dessen Einfahrt in westlicher
Richtung. Somit wird der Zufahrtsbereich, der bisher von der Straße Dhünnberg
aus in nordöstlicher Richtung auf das Parkhaus zuführte, in eine nördliche
ausgerichtete Trassierung verschwenkt. Hierdurch müssen im öffentlichen
Straßenraum auf einer Länge von ca. 30 m die Fahrbahn incl. der Borde und der
vorhandenen Mittelinsel, der westliche Gehweg und der querende Rad- und Gehweg
sowohl in der Lage als auch in der Höhe entsprechend angepasst werden.
Die Leistungsfähigkeit
des gesamten Einmündungsbereiches Dhünnberg / Zufahrt Parkhaus wurde von einem
Ing.-Büro im Rahmen einer verkehrlichen Stellungnahme untersucht. Trotz der
Erweiterung des Parkhauses ist demnach auch in der maßgeblichen
nachmittäglichen Spitzenstunde eine gute Verkehrsqualität gegeben.
Kosten und
Finanzierung:
Die Gesamtbaukosten zur Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche belaufen sich gem. der Kostenschätzung auf 83.000 €. Sämtliche Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Bauherrn. Somit besteht Kostenneutralität für die Stadt.