Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2022/1925
Aktenzeichen
020-01-80-01-schw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) ab:

Ratsherrn Erhard Schoofs.

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der SWM:

 

Ratsherrn Karl Schweiger.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ab:

Herrn Frank Krause.

4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:

 

Ratsherrn Tim Feister.

 

5. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Verbandsversammlung des Wupperverbandes vor, als Nachfolger für Herrn Wolfgang Herwig folgendes Mitglied in den Finanzausschuss des Wupperverbandes zu wählen:

 

Herrn Dipl.-Ing. Wulf Riedel.

 

6. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der SWM ab:

Ratsfrau Zöhre Demirci.

7. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 6. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der SWM:

 

Herrn Christian Mai.

 

8. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der TBL ab:

Ratsfrau Roswitha Arnold.

9. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 8. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:

 

Frau Anja Wiel.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu den Beschlusspunkten 1. und 2.

 

Ratsherr Schoofs, Fraktion BÜRGERLISTE, hat am 23.11.2022 die erforderliche Umbesetzung im Aufsichtsrat der SWM mitgeteilt.

 

Zu den Beschlusspunkten 3. und 4.

 

Mit Schreiben vom 28.11.2022 hat die CDU-Fraktion die erforderliche Umbesetzung im Verwaltungsrat der TBL mitgeteilt.

 

Zum Beschlusspunkt 5.

 

Gem. § 9 der Satzung des Wupperverbandes kann die Verbandsversammlung des Wupperverbandes Ausschüsse mit beratender Funktion bilden. In den Ausschüssen soll jede Mitgliedergruppe vertreten sein. Nähere Einzelheiten zur Bildung der Ausschüsse und zum Verfahren regelt § 13 Abs. 1 der von der Verbandsversammlung beschlossenen Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und deren Ausschüsse, wonach die Verbandsversammlung einen Finanzausschuss sowie einen Investitions- und Bauausschuss bildet. Jeder Ausschuss hat 13 Mitglieder, wovon die kreisfreien Städte insgesamt 4 Mitglieder stellen. Für jedes Ausschussmitglied kann ein stellvertretendes Ausschussmitglied gewählt werden, das der gleichen Mitgliedergruppe angehören muss wie das Ausschussmitglied, das es vertritt.

 

Als Ausschussmitglied und stellvertretendes Ausschussmitglied kann gewählt werden, wer Delegierter der Verbandsversammlung sein kann, d. h. wer gem. § 13 Abs. 1 des Wupperverbandsgesetzes selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied oder bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts des Mitglieds nach § 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitglieds angehört.

 

Da für das bisherige Mitglied im Finanzausschuss des Wupperverbandes, Herrn Wolfgang Herwig, die vorgenannten Voraussetzungen mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis mit den TBL nicht mehr erfüllt sind, ist die Wahl eines neuen Mitglieds erforderlich.

 

Die Stadt Leverkusen besitzt für die Ausschussbesetzung im Wupperverband kein direktes Wahl- bzw. Entsenderecht, sondern lediglich ein Vorschlagsrecht. Analog der bisherigen Regelung schlägt die Verwaltung vor, für die Wahl in den Finanzausschuss den neu bestellten Vorstand der TBL vorzuschlagen, um den Kontakt zwischen Wupperverband und TBL auch weiterhin zu fördern.

 

Zu den Beschlusspunkten 6. bis 9.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 01.12.2022 die erforderlichen Umbesetzungen im Aufsichtsrat der SWM und im Verwaltungsrat der TBL mitgeteilt.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch interne Abstimmungsbedarfe war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger zu erstellen. Da eine Beschlussfassung im laufenden Turnus jedoch angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.