Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Straße 1
Vorlage
0930/2011
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Straße 1, 51381 Leverkusen, wird im Hinblick auf die Schaffung von 12 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a)    Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 12 u3-Betreuungsplätze in Höhe von 24.000 €.

 

b) Übernahme von Seitens des Landes nicht geförderter Ausbaukosten in Höhe von 176.450 €.

 

2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt mit der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 wie folgt:

 

Einzahlung:   216.000 €

Auszahlung:  416.450 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat                     

 

Begründung:

 

Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Hinsichtlich der hier angesprochenen, seinerzeit bereits von der Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen konkret avisierten Ausbaumaßnahme der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Str. 1 ist des Weiteren beschlossen worden:

 

„Die von der Ev. Kirchengemeinde Bergisch-Neukirchen aufgezeigten Ausbauvarianten für die Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Str. 1 werden dahingehend begrüßt, dass ein Anbau in Parterre im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes NRW erfolgt. Soweit erforderlich kann dabei die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren vorgesehen werden. Eine weitergehende Finanzierung kommt nur in Betracht, wenn die vorgesehene Neubaumaßnahme an der Wuppertalstraße nicht umgesetzt werden kann.“

 

Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Mit Schreiben vom 16.12.10 hat die Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen die dortigen Überlegungen und die benötigte Finanzierung aufgezeigt, die mit Mail vom 29.12.10/12.01.11 noch einmal konkretisiert worden ist. Der entsprechende Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.

 

Vorgesehen sind im Einzelnen 2 (zusätzliche) Gruppenräume von 47 qm, 2 (zusätzliche) Nebenräume von 18 qm, 2 (zusätzliche) Wickel-/Ruhe-/Liegeräume von 18 qm, 1 (zusätzlicher) Personalraum von 14 qm, 2 (zusätzliche) Sanitärbereiche von 13 qm, 1 (zusätzliche) Versorgungskücheneinheit von 16 qm und 1 (zus.) Abstellmöglichkeit (auch für Kinderwagen) von 7 qm Größe zu errichten bzw. einzurichten. Die Details sind in dem ebenfalls als Anlage  beigefügten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2011 aufgezeigt (Planunterlagen fehlen aktuell noch. Sie werden im Rahmen der parallelen Antragsbearbeitung angefordert und nach Vorliegen nachgereicht). Die förderungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich danach auf 462.720 €. Bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionskostenförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beträgt diese 216.000 €, bei einem Eigenanteil von 24.000 €. Die Ev. Kirchengemeinde Bergisch-Neukirchen ist bereit, 10 % der Gesamtkosten (46.272 €) aus Eigenmitteln aufzubringen, so dass es zur Vollfinanzierung der Ausbaumaßnahme noch weiterer 200.448 € bedarf. Die Ev. Kirchengemeinde Berg. Neukirchen beantragt, dass dieser offene Betrag von 200.448 € von der Stadt Leverkusen übernommen wird.

 

Die Maßnahme ist Bestandteil der den Fraktionen zur Verfügung gestellten Übersicht über den aktuellen Stand der u3-Ausbauüberlegungen in Leverkusen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Mark / 51 / 406-5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Einzahlung:  216.000 €

Auszahlung: 416.450 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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