- Förderung des Umbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Straße 1
Beschlussentwurf:
1. Der
von der Ev. Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen geplante Ausbau der Ev.
Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Straße 1, 51381 Leverkusen, wird
im Hinblick auf die Schaffung von 12 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von
unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 12
u3-Betreuungsplätze in Höhe von 24.000 €.
b) Übernahme von Seitens des Landes
nicht geförderter Ausbaukosten in Höhe von 176.450 €.
2. Die Etatisierung
der Maßnahme erfolgt mit der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven
Haushalt 2012 wie folgt:
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 416.450 €
Die
Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
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Begründung:
Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tageseltern
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei
als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter
dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Hinsichtlich der hier angesprochenen, seinerzeit bereits von der Ev.
Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen konkret avisierten Ausbaumaßnahme der Ev.
Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Str. 1 ist des Weiteren
beschlossen worden:
„Die von der Ev.
Kirchengemeinde Bergisch-Neukirchen aufgezeigten Ausbauvarianten für die
Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Str. 1 werden dahingehend begrüßt,
dass ein Anbau in Parterre im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des
Landes NRW erfolgt. Soweit erforderlich kann dabei die Übernahme des 10%igen
Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für
Kinder im Alter von unter 3 Jahren vorgesehen werden. Eine weitergehende
Finanzierung kommt nur in Betracht, wenn die vorgesehene Neubaumaßnahme an der
Wuppertalstraße nicht umgesetzt werden kann.“
Ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung ist aufgezeigt worden, dass
ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz
ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und
Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Mit Schreiben vom 16.12.10 hat die Ev. Kirchengemeinde Bergisch
Neukirchen die dortigen Überlegungen und die benötigte Finanzierung aufgezeigt,
die mit Mail vom 29.12.10/12.01.11 noch einmal konkretisiert worden ist. Der
entsprechende Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.
Vorgesehen sind im Einzelnen 2 (zusätzliche) Gruppenräume von 47 qm, 2
(zusätzliche) Nebenräume von 18 qm, 2 (zusätzliche) Wickel-/Ruhe-/Liegeräume
von 18 qm, 1 (zusätzlicher) Personalraum von 14 qm, 2 (zusätzliche) Sanitärbereiche
von 13 qm, 1 (zusätzliche) Versorgungskücheneinheit von 16 qm und 1 (zus.)
Abstellmöglichkeit (auch für Kinderwagen) von 7 qm Größe zu errichten bzw.
einzurichten. Die Details sind in dem ebenfalls als Anlage beigefügten Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder zum Ausbau von
Plätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren für das Kindergartenjahr 2011 aufgezeigt
(Planunterlagen fehlen aktuell noch. Sie werden im Rahmen der parallelen
Antragsbearbeitung angefordert und nach Vorliegen nachgereicht). Die
förderungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich danach auf 462.720 €. Bei einer
Landesförderung in Höhe von 90 % des nach den Investitionskostenförderungsrichtlinien
festgeschriebenen Höchstbetrages von 20.000 € je neu geschaffenen
Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren beträgt diese 216.000 €, bei einem
Eigenanteil von 24.000 €. Die Ev. Kirchengemeinde Bergisch-Neukirchen ist
bereit, 10 % der Gesamtkosten (46.272 €) aus Eigenmitteln aufzubringen, so dass
es zur Vollfinanzierung der Ausbaumaßnahme noch weiterer 200.448 € bedarf. Die
Ev. Kirchengemeinde Berg. Neukirchen beantragt, dass dieser offene Betrag von 200.448
€ von der Stadt Leverkusen übernommen wird.
Die Maßnahme ist Bestandteil der den Fraktionen zur Verfügung gestellten
Übersicht über den aktuellen Stand der u3-Ausbauüberlegungen in Leverkusen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Mark / 51 / 406-5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einzahlung: 216.000 €
Auszahlung: 416.450 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.