Betreff
Neuordnung der Städtepartnerschaftsaktivitäten ab 2011
Vorlage
0941/2011
Aktenzeichen
011-87-bm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in Leverkusens Partnerstädte werden in der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Fassung rückwirkend ab 01.01.2011 beschlossen.

 

2. Die Stadt Leverkusen wird Mitglied in den Vereinen, die die Pflege der Städtepartnerschaften schwerpunktmäßig zum Ziel haben, sowie der Europa-Union Deutschland, Kreisverband Leverkusen e.V.. Vertreten wird die Stadt hierbei durch die jeweils zuständigen Sachbearbeiter/-innen.

 

3. Der Ansatz für die Pflege der Städtepartnerschaften beträgt ab dem Jahr 2012 jährlich 20.000,- €.

Darüber hinaus gehende Ausgaben im Bereich der Städtepartnerschaften sind möglich, wenn diese auf der Einnahmeseite durch Sponsoring, Spenden oder Zuschüsse gedeckt sind.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

(gleichzeitig in Vertretung

für Herrn StK. Häusler)

 

Begründung:

 

I. zu Beschlusspunkt 1:

 

1. Grundlagen städtepartnerschaftlichen Engagements

 

Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit städtepartnerschaftlichen Begegnungen waren die vom Hauptausschuss am 18.06.2007 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in die Partnerstädte mit Stand 2008 (Vorlage Nr. H 35/16.TA) sowie die Repräsentationsrichtlinien.

 

Aufgrund gekürzter Mittel und der hiermit verbundenen Neuausrichtung der Städtepartnerschaftsaktivitäten ab 2011 war eine Überarbeitung der Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in Leverkusens Partnerstädte notwendig. Die mit dieser Vorlage zu beschließende Neufassung soll wegen der Gleichbehandlung aller in 2011 eingereichten Zuschussanträge rückwirkend ab dem 01.01.2011 gelten.

 

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 06.12.2010 zum Haushaltssicherungskonzept wurden die Mittel im Bereich der Städtepartnerschaften ab 2011 stark reduziert. Unter Berücksichtigung des begrenzten Budgets wird die Verwaltung gemäß der folgenden Priorisierung bei der Vergabe der Mittel ab dem Jahr 2011 verfahren:

 

  1. Aktivitäten zu Partnerschaftsjubiläen
  2. Besuche von Gästen aus Partnerstädten
  3. Reisen von Schülern in die Partnerstädte
  4. Veranstaltungen mit besonderem Öffentlichkeitscharakter
  5. Unterstützung von Austauschbegegnungen auf Initiative der städtischen Einrichtungen mit Bildungsauftrag
  6. Erstkontakte zur Begründung von Austauschen bürgerschaftlicher Gruppierungen
  7. Austausche mit Förderung durch Dritte, die einen zusätzlichen städtischen Zuschuss zur Bedingung haben
  8. Bürgerreisen in die Partnerstädte
  9. Austausche mit besonderen fachlichen Inhalten
  10. Sonstige Begegnungen mit Partnerstädten

 

Unabhängig von der vorgeschlagenen Priorisierung stehen alle zu gewährenden Zuschüsse und Ausgaben unter dem Vorbehalt der vom Rat hierfür bereitgestellten Mittel. Überschreiten die beantragten Zuschusswünsche die im Haushalt bereitgestellten Mittel, sind abweichend von den Zuschussrichtlinien im Einzelfall Kürzungen vorzunehmen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Einsparungen durch veränderte Zuschussgewährungen

 

Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel sind folgende Änderungen bei den Zuschussgewährungen vorgesehen (§§ 2, 3 und 6 der neuen Richtlinien):

 

zu § 2)

Die bisherigen Zuschusssätze werden um ¼ reduziert (pro Person 22,50 € (bisher 30,- €) bzw. 45,- € (bisher 60,- €)).

 

zu § 3)

Reisen in Partnerstädte werden ab 15 (bisher 10) Personen mit einem Aufenthaltszeitraum von mindestens drei Tagen gefördert.

Bürgerreisen werden auf Antrag alle zwei Jahre (bisher jährlich) in die jeweilige Partnerstadt gefördert.

 

zu § 6)

Bei Besuchen von Gruppen aus Partnerstädten bietet die Stadt eine Stadtrundfahrt mit Busunternehmen, Reiseleitung und Übersetzung an.

Die Kosten für eine Mahlzeit und Ausflüge ins Bergische Land werden nicht mehr übernommen.

 

 

Nähere Ausführungen zur Priorisierung der Mittelverwendung unter Berücksichtigung der veränderten Zuschussbedingungen sind der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

 

II. zu Beschlusspunkt 2:

 

Mitgliedschaft in den Vereinen zur Pflege der Städtepartnerschaften

 

Aufgrund der strategischen Zielplanung 2010 - 2015 mit dem Stadtziel „Zukunfts­gestaltung Bürgergesellschaft“ hat und wird das bürgerschaftliche Engagement als wichtige Ressource unserer Stadt auch bei der Pflege der Städtepartnerschaften eine verstärkte Unterstützung durch die Verwaltung erfahren. Zur vertieften Förderung der ehrenamtlichen Arbeit der Städtepartnerschaftsvereine soll die bisherige Praxis auf eine institutionelle Basis gestellt werden.

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements wird die Stadt offiziell Mitglied der entsprechenden Vereine und der Europa-Union Deutschland - Kreisverband Leverkusen e.V.. Die Mitgliedschaft der Stadt in den Vereinen wird von allen Partnerschaftsvereinen begrüßt. Die für die Partnerschaften zuständigen Sachbearbeiter /-innen vertreten die Stadt in den jeweiligen Vereinen und der Europa-Union.

 

Bis auf die Partnerstadt Ljubljana, für die es keinen eigenen Partnerschaftsverein gibt, engagieren sich je Partnerstadt die folgenden bürgerschaftlichen Vereine für den Austausch:

 

Bracknell:

Freundeskreis Bracknell - Leverkusen e.V.

Mitgliedsbeitrag: 50,- €/Jahr

 

 

Chinandega:

Nicaragua-Arbeitsgruppe Leverkusen e.V.

kein Mitgliedsbeitrag

 

Nazareth-Illit:

Freundeskreis Nazareth-Illit / Leverkusen e.V.

Mitgliedsbeitrag: 20,- €/Jahr

 

Oulu:

Deutsch-Finnische Gesellschaft e.V.

(Mitgliedschaft im Bundesverein beinhaltet die Mitgliedschaft im örtlichen Bezirksverein)

Mitgliedsbeitrag: 102,- €/Jahr

 

Ratibor:

Partnerschaftsinitiative Leverkusen-Ratibor e.V.

Mitgliedsbeitrag: 10,-€/Jahr

 

Schwedt:

Freundeskreis Leverkusen-Schwedt e.V.

Mitgliedsbeitrag: 50,-€/Jahr

 

Villeneuve d'Ascq:

Deutsch-Französische Gesellschaft Leverkusen e.V.

Mitgliedsbeitrag: 55,- €/Jahr

 

Europa-Union Deutschland, Kreisverband Leverkusen e.V.:

Mitgliedsbeitrag: 50,- €/Jahr

 

 

III. zu Beschlusspunkt 3:

 

Haushaltsmittel für Städtepartnerschaftsaktivitäten ab 2012

 

Nach der Kürzung des Haushaltsansatzes für Städtepartnerschaften (lfd. Nr. 7 „Leistungsreduzierung Städtepartnerschaften, Reduzierung der Zuschüsse für Reisegruppen aus und zu Partnerstädten“) im Rahmen des HSK durch Ratsbeschluss vom 06.12.10 von bisher 42.200,- € um jährlich 27.200,- € auf nunmehr 15.000,- € stehen in 2011 zusammen mit Mitteln für Repräsentationsveranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften i.H.v. ca. 6.000,- € in diesem Jahr ca. 21.000,- € zur Verfügung. Diese Mittel sollen ab dem Jahr 2012 zusammengefasst und auf 20.000,- € verstetigt werden, um für diesen Bereich eine gewisse Planungs- und Kalkulationssicherheit für die nächsten Jahre zu erhalten.

 

Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Leverkusen kann mit diesem Betrag noch ein Minimum an Standards für die Pflege internationaler Kontakte im Rahmen der Städtepartnerschaften gewährleistet werden.

 

Sollten durch Einwerbung von Drittmitteln (Spenden, Sponsoring, Zuschüsse) zusätzlich Gelder für Städtepartnerschaftsaktivitäten zur Verfügung stehen, können haushaltsneutral entsprechend mehr Zuschüsse gewährt oder Ausgaben getätigt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0941/2011

 

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bräutigam, FB 01, 406-8870.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Neuordnung der Städtepartnerschaftsaktivitäten der Stadt Leverkusen unter Berücksichtigung verringerter Haushaltsmittel und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Städtepartnerschaften:

Innenauftrag: 810001100203

Sachkonten: 531800 und 549900

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Die Mittel für Städtepartnerschaften (Zuschüsse) wurden gemäß dem Ratsbeschluss vom 06.12.2010 zum Haushaltssicherungskonzept von bisher 42.200,- € auf 15.000,-€ für 2011 gekürzt. Zusammen mit Mitteln für Repräsentationsveranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften in Höhe von ca. 6.000,- € stehen für 2011 ca. 21.000,- € zur Verfügung.

Aufgrund der vorgesehenen Mitgliedschaften in den Städtepartnerschaftsvereinen werden Beiträge in Höhe von insgesamt 337,- € anfallen, die aus dem vorhandenen Budget übernommen werden können.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Ab 2012 sollen 20.000,- € jährlich für Städtepartnerschaften bereitgestellt werden, hierin eingeschlossen sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge in den Städtepartnerschaftsvereinen.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die angestrebte Neuordnung für das gesamte Jahr 2011 gelten soll, ist eine Entscheidung noch in diesem Turnus geboten.