Beschlussentwurf:
1. Die Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in Leverkusens Partnerstädte werden in der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Fassung rückwirkend ab 01.01.2011 beschlossen.
2. Die Stadt Leverkusen wird Mitglied in den Vereinen, die die Pflege der Städtepartnerschaften schwerpunktmäßig zum Ziel haben, sowie der Europa-Union Deutschland, Kreisverband Leverkusen e.V.. Vertreten wird die Stadt hierbei durch die jeweils zuständigen Sachbearbeiter/-innen.
3. Der Ansatz für die Pflege der Städtepartnerschaften beträgt ab dem Jahr 2012 jährlich 20.000,- €.
Darüber hinaus gehende Ausgaben im Bereich der Städtepartnerschaften sind möglich, wenn diese auf der Einnahmeseite durch Sponsoring, Spenden oder Zuschüsse gedeckt sind.
gezeichnet:
Buchhorn
(gleichzeitig in Vertretung
für Herrn StK. Häusler)
Begründung:
I. zu Beschlusspunkt
1:
1. Grundlagen
städtepartnerschaftlichen Engagements
Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit städtepartnerschaftlichen Begegnungen waren die vom Hauptausschuss am 18.06.2007 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in die Partnerstädte mit Stand 2008 (Vorlage Nr. H 35/16.TA) sowie die Repräsentationsrichtlinien.
Aufgrund gekürzter Mittel und der hiermit verbundenen Neuausrichtung der Städtepartnerschaftsaktivitäten ab 2011 war eine Überarbeitung der Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in Leverkusens Partnerstädte notwendig. Die mit dieser Vorlage zu beschließende Neufassung soll wegen der Gleichbehandlung aller in 2011 eingereichten Zuschussanträge rückwirkend ab dem 01.01.2011 gelten.
Gemäß dem Ratsbeschluss vom 06.12.2010 zum Haushaltssicherungskonzept wurden die Mittel im Bereich der Städtepartnerschaften ab 2011 stark reduziert. Unter Berücksichtigung des begrenzten Budgets wird die Verwaltung gemäß der folgenden Priorisierung bei der Vergabe der Mittel ab dem Jahr 2011 verfahren:
- Aktivitäten zu Partnerschaftsjubiläen
- Besuche von Gästen aus Partnerstädten
- Reisen von Schülern in die Partnerstädte
- Veranstaltungen mit besonderem Öffentlichkeitscharakter
- Unterstützung von Austauschbegegnungen auf Initiative der städtischen Einrichtungen mit Bildungsauftrag
- Erstkontakte zur Begründung von Austauschen bürgerschaftlicher Gruppierungen
- Austausche mit Förderung durch Dritte, die einen zusätzlichen städtischen Zuschuss zur Bedingung haben
- Bürgerreisen in die Partnerstädte
- Austausche mit besonderen fachlichen Inhalten
- Sonstige Begegnungen mit Partnerstädten
Unabhängig von der vorgeschlagenen Priorisierung stehen alle zu gewährenden Zuschüsse und Ausgaben unter dem Vorbehalt der vom Rat hierfür bereitgestellten Mittel. Überschreiten die beantragten Zuschusswünsche die im Haushalt bereitgestellten Mittel, sind abweichend von den Zuschussrichtlinien im Einzelfall Kürzungen vorzunehmen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
2. Einsparungen durch
veränderte Zuschussgewährungen
Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel sind folgende Änderungen bei den Zuschussgewährungen vorgesehen (§§ 2, 3 und 6 der neuen Richtlinien):
zu § 2)
Die bisherigen Zuschusssätze werden um ¼ reduziert (pro Person 22,50 € (bisher 30,- €) bzw. 45,- € (bisher 60,- €)).
zu § 3)
Reisen in Partnerstädte werden ab 15 (bisher 10) Personen mit einem Aufenthaltszeitraum von mindestens drei Tagen gefördert.
Bürgerreisen werden auf Antrag alle zwei Jahre (bisher jährlich) in die jeweilige Partnerstadt gefördert.
zu § 6)
Bei Besuchen von Gruppen aus Partnerstädten bietet die Stadt eine Stadtrundfahrt mit Busunternehmen, Reiseleitung und Übersetzung an.
Die Kosten für eine Mahlzeit und Ausflüge ins Bergische Land werden nicht mehr übernommen.
Nähere Ausführungen zur Priorisierung der Mittelverwendung unter Berücksichtigung der veränderten Zuschussbedingungen sind der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.
II. zu Beschlusspunkt
2:
Mitgliedschaft in den Vereinen zur Pflege der Städtepartnerschaften
Aufgrund der strategischen Zielplanung 2010 - 2015 mit dem Stadtziel „Zukunftsgestaltung Bürgergesellschaft“ hat und wird das bürgerschaftliche Engagement als wichtige Ressource unserer Stadt auch bei der Pflege der Städtepartnerschaften eine verstärkte Unterstützung durch die Verwaltung erfahren. Zur vertieften Förderung der ehrenamtlichen Arbeit der Städtepartnerschaftsvereine soll die bisherige Praxis auf eine institutionelle Basis gestellt werden.
Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements wird die
Stadt offiziell Mitglied der entsprechenden Vereine und der Europa-Union
Deutschland - Kreisverband Leverkusen e.V.. Die Mitgliedschaft
der Stadt in den Vereinen wird von allen Partnerschaftsvereinen begrüßt. Die für
die Partnerschaften zuständigen Sachbearbeiter /-innen vertreten die Stadt in
den jeweiligen Vereinen und der Europa-Union.
Bis auf die Partnerstadt Ljubljana, für die es keinen eigenen Partnerschaftsverein gibt, engagieren sich je Partnerstadt die folgenden bürgerschaftlichen Vereine für den Austausch:
Bracknell:
Freundeskreis Bracknell - Leverkusen e.V.
Mitgliedsbeitrag: 50,- €/Jahr
Chinandega:
Nicaragua-Arbeitsgruppe Leverkusen e.V.
kein Mitgliedsbeitrag
Nazareth-Illit:
Freundeskreis Nazareth-Illit / Leverkusen e.V.
Mitgliedsbeitrag: 20,- €/Jahr
Oulu:
Deutsch-Finnische Gesellschaft e.V.
(Mitgliedschaft im Bundesverein beinhaltet die Mitgliedschaft im örtlichen Bezirksverein)
Mitgliedsbeitrag: 102,- €/Jahr
Ratibor:
Partnerschaftsinitiative Leverkusen-Ratibor e.V.
Mitgliedsbeitrag: 10,-€/Jahr
Schwedt:
Freundeskreis Leverkusen-Schwedt e.V.
Mitgliedsbeitrag: 50,-€/Jahr
Villeneuve d'Ascq:
Deutsch-Französische Gesellschaft Leverkusen e.V.
Mitgliedsbeitrag: 55,- €/Jahr
Europa-Union
Deutschland, Kreisverband Leverkusen e.V.:
Mitgliedsbeitrag: 50,- €/Jahr
III. zu
Beschlusspunkt 3:
Haushaltsmittel für
Städtepartnerschaftsaktivitäten ab 2012
Nach der Kürzung des Haushaltsansatzes für Städtepartnerschaften (lfd. Nr. 7 „Leistungsreduzierung Städtepartnerschaften, Reduzierung der Zuschüsse für Reisegruppen aus und zu Partnerstädten“) im Rahmen des HSK durch Ratsbeschluss vom 06.12.10 von bisher 42.200,- € um jährlich 27.200,- € auf nunmehr 15.000,- € stehen in 2011 zusammen mit Mitteln für Repräsentationsveranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften i.H.v. ca. 6.000,- € in diesem Jahr ca. 21.000,- € zur Verfügung. Diese Mittel sollen ab dem Jahr 2012 zusammengefasst und auf 20.000,- € verstetigt werden, um für diesen Bereich eine gewisse Planungs- und Kalkulationssicherheit für die nächsten Jahre zu erhalten.
Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Leverkusen kann mit diesem Betrag noch ein Minimum an Standards für die Pflege internationaler Kontakte im Rahmen der Städtepartnerschaften gewährleistet werden.
Sollten durch Einwerbung von Drittmitteln (Spenden, Sponsoring, Zuschüsse) zusätzlich Gelder für Städtepartnerschaftsaktivitäten zur Verfügung stehen, können haushaltsneutral entsprechend mehr Zuschüsse gewährt oder Ausgaben getätigt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0941/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bräutigam, FB 01,
406-8870.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Neuordnung der Städtepartnerschaftsaktivitäten der Stadt Leverkusen unter Berücksichtigung verringerter Haushaltsmittel und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Städtepartnerschaften:
Innenauftrag: 810001100203
Sachkonten: 531800 und 549900
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Mittel für Städtepartnerschaften (Zuschüsse) wurden gemäß dem Ratsbeschluss vom 06.12.2010 zum Haushaltssicherungskonzept von bisher 42.200,- € auf 15.000,-€ für 2011 gekürzt. Zusammen mit Mitteln für Repräsentationsveranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften in Höhe von ca. 6.000,- € stehen für 2011 ca. 21.000,- € zur Verfügung.
Aufgrund der vorgesehenen Mitgliedschaften in den Städtepartnerschaftsvereinen werden Beiträge in Höhe von insgesamt 337,- € anfallen, die aus dem vorhandenen Budget übernommen werden können.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Ab 2012 sollen 20.000,- € jährlich für Städtepartnerschaften bereitgestellt werden, hierin eingeschlossen sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge in den Städtepartnerschaftsvereinen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da die angestrebte Neuordnung für das gesamte Jahr 2011 gelten soll, ist eine Entscheidung noch in diesem Turnus geboten.