Betreff
Satzung zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Leverkusen
Vorlage
0942/2011
Aktenzeichen
93-03-14
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für das Wahlgebiet der Stadt Leverkusen vom 01.01.2012.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Stein

 

Begründung:

 

Der Rat der kreisfreien Stadt Leverkusen hat am 04.10.2010 auf Anregung der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler OWG/UWG (Antrag vom 10.08.2010) die Reduzierung der im Wahlgebiet der kreisfreien Stadt Leverkusen zu wählenden Vertreter um sechs beschlossen.

 

Dieser Beschluss kann gem. § 3 Absatz 2, Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes nur umgesetzt werden, wenn spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (30.06.2014) d.h. bis zum 30.03.2013 eine entsprechende Satzung vom Rat der Stadt Leverkusen erlassen wird.

 

Mit Blick auf den Aufwand für die notwendigen Änderungen in der Wahlgebietseinteilung wird empfohlen, den entsprechenden Beschluss nicht erst kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist, sondern bereits im Jahr 2011 herbeizuführen. Es erscheint sinnvoll, bereits die nächste planmäßige Wahl (Bundestagwahl 2013) auf Basis einer für die Kommunalwahl 2014 angepassten Wahlgebietseinteilung durchzuführen. 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0942/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claudia Odendahl / FB 32 / Telefon: 406-3303

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Reduzierung der Vertreter im Rat der Stadt Leverkusen ab 2014

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto:       549 300

Innenauftrag:    810001050102

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Einsparungen nach der Kommunalwahl 2014 - 8.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Einsparungen ab 2015 - 32.000 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.