Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage
beigefügte Satzung
zur Reduzierung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für das Wahlgebiet der Stadt
Leverkusen vom 01.01.2012.
gezeichnet:
Buchhorn Stein
Begründung:
Der Rat der kreisfreien Stadt
Leverkusen hat am 04.10.2010 auf Anregung der Fraktionen CDU,
Dieser
Beschluss kann gem. § 3 Absatz 2, Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes nur umgesetzt
werden, wenn spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (30.06.2014) d.h.
bis zum 30.03.2013 eine entsprechende Satzung vom Rat der Stadt Leverkusen erlassen
wird.
Mit Blick auf den Aufwand für die
notwendigen Änderungen in der Wahlgebietseinteilung wird empfohlen, den
entsprechenden Beschluss nicht erst kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist,
sondern bereits im Jahr 2011 herbeizuführen. Es erscheint sinnvoll, bereits die
nächste planmäßige Wahl (Bundestagwahl 2013) auf Basis einer für die
Kommunalwahl 2014 angepassten Wahlgebietseinteilung durchzuführen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0942/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claudia Odendahl / FB 32 /
Telefon: 406-3303
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Reduzierung der Vertreter im Rat der Stadt Leverkusen ab 2014
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Sachkonto: 549 300
Innenauftrag: 810001050102
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einsparungen nach der Kommunalwahl 2014 - 8.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Einsparungen ab 2015 - 32.000 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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