Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt auf der Grundlage der Voten des Arbeitskreises und des Projektbeirats die Förderung folgender Maßnahmen aus Mitteln der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“

 

1.      Computergestützte Lernförderung

Antragsteller: Rheindorfer Laden mit 2.200,00 €

 

2.      Sommerferienprogramm in 2011 und 2012
Antragsteller: Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine, 4.390,00 € in 2011 und 840,00 € in 2012 insgesamt 5.230,00 €

 

3.      Anschaffung eines Computers
Antragsteller: MediaCafé Rheindorf mit 938,91 €

 

4.      Kunstprojekt
Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf mit 760,00 €

 

5.      Skaten
Antragsteller: Evangelisches Jugendhaus Rheindorf mit 800,00 €

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung vom 8.3.2010 den Richtlinien für die Verteilung der Mittel aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ zugestimmt.

 

Nach diesen Richtlinien sind zuwendungsfähig:

·        Aktionen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil

·        Mitmachaktionen in Stadtteil

·        Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil

·        Imagekampagnen und andere geeignete Aktionen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil

·        Aktionen für Jugendliche in der Freizeit

·        Außerschulische Aktionen im Bildungsbereich.

 

Voraussetzung für die Förderung ist eine Projektbeschreibung auf der Grundlage der vorstehenden Kriterien mit Zielsetzung und Darstellung des Finanzrahmens (Einnahmen und Ausgaben; ggfs. Drittmittel). Im Rahmen der Zielbeschreibung sind insbesondere die thematischen Schwerpunkte der Integration von Migrantinnen und Migranten bzw. die arbeitsmarkpolitische Relevanz der beabsichtigten Maßnahmen zu berücksichtigen und zu beschreiben. Gleichzeitig ist ein Projektverantwortlicher zu benennen, der neben der Projektumsetzung auch für die sachgerechte Mittelverteilung verantwortlich ist.

 

Die Anträge sind über die Projektleitung an die zuständigen Arbeitskreise und den Projektbeirat zur Beratung weiter zu leiten. Die Projektleitung prüft (inhaltlich und finanziell), ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.

 

Anträge mit einer Fördersumme über 500,00 € sind mit dem Votum des Projektbeirats und der Arbeitskreise der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

 

Die als Anlage beigefügten Anträge sind grundsätzlich förderfähig. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt jeweils nach Vorlage der Rechnung.

 

Der zuständige Arbeitskreis 4 hat in seiner Sitzung am 25.1.2011 und der Projektbeirat am 8.2.2011 für die aufgeführten Anträge jeweils ein positives Votum abgegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Frau Vogt, Fachbereich 50, Tel. 5000…………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Rheindorf“. Mittel für Aktionen aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ sind im Bescheid der Bezirksregierung über die Förderung der konsumtiven Maßnahmen enthalten.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt: 500005250102

Sachkonto 525400

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Sachkosten 9.088,91 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Sachkosten in Höhe von 840,00 € in 2012

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der zuständige Arbeitskreis hat am 25.1. und der Projektbeirat am 8.2.2011 getagt.

Mit einigen der beantragten Maßnahmen soll in der nächsten Zeit begonnen werden. Von daher ist eine Entscheidung der Bezirksvertretung in der Sitzung am 28.3.2011 erforderlich.